Abmahnung nicht kommentieren

Arbeitnehmer lassen Abmahnungen besser unkommentiert. In 99 Prozent der Fälle sei es das Beste, dagegen nichts zu unternehmen, sagt Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür. Viele Arbeitnehmer hätten zwar das Bedürfnis, für ihre Personalakte eine Gegendarstellung zu schreiben.

So wollten sie ihre Sicht auf die Dinge schildern. "Rechtlich gesehen macht das aber meistens keinen Sinn", sagt Oberthür. Kommt es zum Prozess, muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer die Abmahnung zu Recht bekommen hat. Schreibt nun der Arbeitnehmer eine Gegendarstellung, offenbart er bereits seine Gegenargumente. Das könne dann in einem späteren Prozess von Nachteil sein, so Oberthür.

(RP)
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