49-Euro-Ticket, Pflege-Gehälter, Corona-Warnapp Was sich für Verbraucher im Mai alles ändert

Berlin · Im Mai startet das 49-Euro-Ticket, das EU-Gesetz für Digitale Märkte bringt neue Vorschriften für Online-Konzerne. Und auch bei Pflege-Gehältern und der Corona-Warnapp gibt es Neuerungen. Ein Überblick.

 Pfleger schieben einen Patienten in einem Bett über den Flur. (Archiv)

Pfleger schieben einen Patienten in einem Bett über den Flur. (Archiv)

Foto: dpa/Waltraud Grubitzsch

Im Mai startet das 49-Euro-Ticket. Außerdem wird die Warnfunktion der Corona-Warnapp eingestellt. Das EU-Gesetz für Digitale Märkte bringt außerdem neue Vorschriften für Online-Konzerne wie Amazon und Google. Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher:

Änderung bei der Corona-Warn-App

Ab dem 1. Mai wird es nicht mehr möglich sein, andere Nutzerinnen und Nutzer über die Corona-Warnapp vor einem erhöhten Infektionsrisiko zu warnen. Die Warnapp dient unter anderem der Kontaktnachverfolgung im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus: Nutzer, die sich zuletzt in der Umgebung befanden, können über einen positiven Corona-Test und somit ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert werden.

Diese Warnfunktion wird eingestellt, bevor die App Anfang Juni „in den Schlaf-Modus“ versetzt wird, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte. Die App werde dann nicht mehr aktualisiert, könne aber wieder „geweckt“ werden, „sollte sich die Situation wieder ändern“. Die installierte App bleibt auch auf den Geräten erhalten, damit hinterlegte Impfzertifikate genutzt werden können.

Das 49-Euro-Ticket startet

Das sogenannte Deutschlandticket ist ab dem 1. Mai gültig. Es erlaubt deutschlandweit beliebig viele Fahrten im Regional- und Nahverkehr. Zu kaufen gibt es das Ticket bei der Deutschen Bahn – auf der Website, in der Navigator-App oder in den Verkaufszentren – sowie bei zahlreichen Verkehrsverbünden und weiteren Dienstleistern, etwa der App Dein Deutschlandticket.

In jedem Fall muss ein Abo abgeschlossen werden, das jedoch monatlich kündbar ist. In der Bahncard100 ist das Deutschlandticket dann inbegriffen. Hier gibt es mehr Infos zum 49-Euro-Ticket.

Die Gehälter in der Pflege steigen

Die Mindestgehälter in der Pflege steigen zum 1. Mai. Für Fachkräfte steigt der Mindeststundenlohn auf 17,65 Euro, für Pflegekräfte mit ein- oder zweijähriger Ausbildung auf 14,90 Euro und für Auszubildende auf 13,90 Euro. In diesem Überblick zeigen wir die durchschnittlichen Einstiegsgehälter je nach Branche.

Neue EU-Vorschriften für Online-Konzerne

Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act - DMA) soll zu fairem Wettbewerb im Digitalbereich führen und zielt speziell auf die großen Online-Konzerne wie Amazon, Facebook und Google ab. Ab Mai gelten für sie strengere Regeln: So darf Apple zum Beispiel in seinem App Store dann nicht mehr den eigenen Bezahldienst bevorzugen; Amazon wird untersagt, selbst vertriebene Produkte auf seiner Handelsplattform besserzustellen; und Google darf auf Android-Smartphones bestimmte seiner eigenen Software-Anwendungen nicht mehr vorinstallieren.

Für Online-Netzwerke wie Facebook gelten strengere Regeln für personalisierte Werbung. Außerdem müssen große Messengerdienste es ermöglichen, Nachrichten, Fotos oder Sprachnachrichten mit konkurrierenden Diensten auszutauschen. Geldbußen drohen den Konzernen bei wiederholten und systematischen Verstoßen gegen die Vorschriften.

(aku/AFP)
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