München Wepper gegen Schröder teilweise erfolgreich

München · Der Schauspieler Fritz Wepper (72) hat seinen Rechtsstreit gegen den Comedian Atze Schröder (48) vor dem Oberlandesgericht München teilweise gewonnen.

Schröder darf in seinem Bühnenprogramm keine Anspielungen mehr auf die Zeugung von Weppers Tochter mit einer weit jüngeren Frau machen. Sonst drohen ihm bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld. Nicht untersagt wurde die satirische Darstellung, wie Wepper aus der Dusche kommt. (Az.: 18 U 2444/13 Pre)

(dpa)
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