Anwälte wollen weitere Gutachten Verzögerung im Schwebebahn-Prozess

Wuppertal (dpa/lnw). Beweisanträge von Verteidigung und Nebenklage haben am Mittwoch für eine Verzögerung im Wuppertaler Schwebebahn-Prozess gesorgt. Am 15. Verhandlungstag, an dem eigentlich die Staatsanwaltschaft ihre Strafanträge stellen sollte, beantragten drei Rechtsanwälte die Anhörung von weiteren Sachverständigen, die sich erneut aus technischer Sicht mit der Katastrophe vom 12. April 1999 beschäftigen sollten.

Vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Wuppertal müssen sich seit fünf Wochen acht 26 bis 58 Jahre alte Männer wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft trifft sie eine Mitschuld an dem Schwebebahn-Unglück, bei dem fünf Menschen getötet und 45 teilweise schwer verletzt worden waren. Den Angeklagten drohen Höchststrafen bis zu fünf Jahren Haft. Sie hatten seinerzeit für die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) und eine Stahlbaufirma gearbeitet, die für Sanierungsmaßnahmen an der Fahrstrecke der Schwebebahn verantwortlich war.

Der Frühzug war gegen eine Sicherungskralle geprallt, die bei Bauarbeiten am Stahlgerüst der Schwebebahn an die Laufschiene montiert und vergessen worden war. Nach der Kollision war die Bahn etwa zehn Meter tief in die Wupper gestürzt. Ein Gutachter hatte im Prozess festgestellt, dass allein die etwa 100 Kilogramm schwere Stahlkralle für den Absturz des Zuges gesorgt habe.

Über die Anträge hatte das Gericht bis zum Mittag noch nicht entschieden.

(RPO Archiv)
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