Psychotherapeut mit zwielichtiger Approbation Verhalf Filz im Justizvollzugsamt Zurwehme zur Flucht

Bielefeld (rpo). Ein psychologisches Gutachten verhalf dem mehrfachen Mörder Dieter Zurwehme 1999 zu lockereren Haftbedingungen und kostete vier Menschenleben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Spitze des Justizvollzugsamtes Westfalen-Lippe, das dem verantwortlichen Psychotherapeuten möglicherweise unberechtigt eine Approbation ausgestellt hat.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen die Führungsspitze des Justizvollzugsamtes Westfalen-Lippe in Hamm und dessen früheren Dezernenten für den Psychologischen Dienst, Regierungsdirektor Ralf S. Das hat das Bielefelder "Westfalenblatt" (Montagausgabe) von Oberstaatsanwalt Bernhard Düllmann erfahren.

Ralf S. soll sich dem Bericht zufolge mit Hilfe seiner Vorgesetzten eine Approbation als Psychotherapeut beschafft haben, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen sollen. Er sei jener Psychologe, der trotz zahlreicher Warnungen dafür gesorgt hatte, dass Zurwehme im Gefängnis Bielefeld-Senne Lockerungen bekommen hatte, hieß es. Diese hatte der Straftäter zu seiner spektakulären Flucht genutzt, auf der er 1999 in Remagen vier Rentner getötet hatte. Ralf S. sei seit April 2000 stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt Münster.

Das Ermittlungsverfahren richtet sich dem Bericht zufolge außerdem gegen den Präsidenten des Justizvollzugsamts, Klaus H., und dessen Stellvertreter Lienhard D. Geprüft werde, ob sie durch Falschbeurteilung im Amt dem Psychologen Ralf S. ermöglichten, eine Approbation als Psychotherapeut zu bekommen. Dafür hätte er mindestens 4.000 Zeitstunden zur Behandlung von Störungen mit Krankheitswert vorweisen müssen. Dass er diese abgeleistet hatte, wird nach Informationen des Blatts bezweifelt.

Der wegen Mordes vorbestrafte Zurwehme wurde im Juni 2000 wegen vierfachen Mordes, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und schweren Raubes zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

(RPO Archiv)
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