Karlsruhe Verfassungsgericht gibt Gustl Mollath Recht
Karlsruhe · Erfolg für Gustl Mollath in Karlsruhe: Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts saß Mollath in den vergangenen zwei Jahren verfassungswidrig in der Psychiatrie. Das höchste deutsche Gericht gab gestern einer Beschwerde des 56-jährigen Nürnbergers statt.
Karlsruhe wirft den bayerischen Richtern vor, ihre Entscheidungen nicht gut genug begründet zu haben, sondern sich mit knappen, allgemeinen Wendungen begnügt zu haben: "Die in den Beschlüssen aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Anordnung der Unterbringung des Beschwerdeführers zu rechtfertigen."