Schächten ächten? Urteil: neue Runde im Streit um religiöses Schlachten
Berlin (dpa). Der Streit um das religiöse Schlachten von Tieren während des Islamischen Opferfestes in Deutschland geht in eine neue Runde.
Das Bundesverwaltungsgericht hob am Donnerstag in Berlin die Entscheidung der Vorinstanz auf, die der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen eine Genehmigung für das nach dem Tierschutzgesetz verbotene Schlachten von Tieren ohne Betäubung - Schächten genannt - erteilt hatte. Zugleich wurde der Fall an das Verwaltungsgericht Darmstadt zurückverwiesen. Die Mitgliedschaft in einem islamischen Regionalverband gebe noch keinen Anspruch auf eine Schächtgenehmigung, hieß es zur Begründung.