Münster Urteil: Camp am Hambacher Forst ist illegal

Münster · Ein Protestcamp gegen den Braunkohletagebau am Hambacher Forst auf einem Privatgrundstück ist illegal. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und damit ein Urteil aus der ersten Instanz bestätigt. Der Kreis Düren als Aufsichtsbehörde hatte das Camp aus Zelten, Wohn- und Bauwagen im März 2013 untersagt. Der Kläger hatte sein Grundstück seit 2012 zur Verfügung gestellt. Der Kreis hatte als Bauordnungsbehörde angeordnet, dass alle Bauten entfernt werden, und verboten, neue zu errichten.

Das OVG bewertete diesen Bescheid als rechtmäßig. Die im Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit würde nicht verletzt. Das Camp sei nicht Teil einer Versammlung. Zudem sei nach polizeilichen Ermittlungen davon auszugehen, dass sich die Aktivisten dort nicht friedlich aufhielten. Das sei aber Voraussetzung für eine vom Grundgesetz geschützte Versammlung.

(dpa)
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