Nach Unfall in Rheinland-Pfalz Woran erkennt man eine sichere Hüpfburg?

Gondershausen · Bei einem Unfall mit einer Hüpfburg in Rheinland-Pfalz wurden am Wochenende neun Kinder verletzt. Wer für die Sicherung zuständig ist, und wie Eltern eine sichere Anlage erkennen.

 In Gondershausen wurden am Wochenende mehrere Kinder auf einer Hüpfburg verletzt. Hier transportiert die örtliche Polizei die Hüpfburg ab.

In Gondershausen wurden am Wochenende mehrere Kinder auf einer Hüpfburg verletzt. Hier transportiert die örtliche Polizei die Hüpfburg ab.

Foto: dpa/Thomas Frey

Hüpfburgen, wie die beim Kinderfußballturnier in Gondershausen in Rheinland-Pfalz, müssen nicht zwangsläufig geprüft werden. „Grundsätzlich fallen Hüpfburgen als sogenannte Fliegende Bauten unter das Baurecht, aber nur größere Anlagen ab fünf Meter Höhe benötigen eine Ausführungsgenehmigung, welche immer mit einer technischen Prüfung verbunden ist“, sagt Christian Thielmann. Er ist Fachgebietsleiter Technik beim TÜV Rheinland. Kleinere Anlagen seien dagegen genehmigungsfrei und müssen nicht gemäß der jeweils gültigen Landesbauordnung geprüft werden. „Freiwillige Prüfungen sind aber natürlich immer, auch bei genehmigungsfreien Anlagen, möglich“, so Thielmann. Prüfstellen für solche Fliegenden Bauten sind die von den Bundesländern anerkannten Stellen, also zum Beispiel TÜV Rheinland in Rheinland Pfalz.