Den Haag UN-Gericht stoppt Japans Wal-Jagd

Den Haag · Japan muss sofort die Tötung von Walen einstellen. Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht möglich. Japanische Jäger haben in den vergangenen 25 Jahren rund 10 000 Großwale getötet.

Das höchste UN-Gericht hat Japan die Jagd auf Wale im Südpolarmeer verboten. Das Land verstoße mit der Jagd auf die geschützten Meeressäuger gegen internationales Recht, urteilte der Internationale Gerichtshof in Den Haag. Seit mehr als 25 Jahren haben japanische Jäger im Rahmen eines umstrittenen Forschungsprogramms mehr als 10 000 Großwale in den antarktischen Gewässern getötet, darunter Finn-, Sei-, Zwerg-, Bryde- und Pottwale.

Australien, das die Klage 2010 angestrengt hatte, und Umweltschützer begrüßten das Urteil als großen Sieg für die vom Aussterben bedrohten Tiere. "Das bedeutet, dass wir keine Harpunen mehr im Südlichen Ozean sehen werden", sagte der ehemalige australische Umweltminister Peter Garrett dem Sender ABC. Er sei überglücklich angesichts der Entscheidung. Garrett hatte den Prozess angestoßen. Auch der Deutsche Tierschutzverein begrüßte das Urteil: "Wir freuen uns über dieses starke Signal aus Den Haag, das dem sinnlosen Töten in der Antarktis – unter fadenscheinigen Gründen und Nutzung rechtlicher Lücken – nun hoffentlich auch langfristig Einhalt gebietet", teilte Thomas Schröder, der Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, mit.

Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich. Der Regierungsvertreter Japans, Koji Tsuruoka, sagte nach dem Urteil, Japan werde sich der Entscheidung der 16 Richter als ein Land, dass Gesetze respektiere, fügen. Gleichwohl drückte er seine Enttäuschung über das Urteil aus.

Die kommerzielle Jagd auf Großwale ist seit 1986 verboten. Japan hatte sich allerdings auf eine Ausnahmeregelung in der Konvention berufen. Der Artikel acht des Vertrages sieht vor, dass die Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden dürfen. Mit dem Forschungsprogramm Jarpa II sollten die Fortpflanzung und Ernährung der Tiere sowie Umwelteinflüsse auf die Bestände untersucht werden.

Bei der Anhörung im vergangenen Jahr aber hatte Australien unterstützt von Neuseeland Japan vorgeworfen, die Klausel nur als Deckmantel zu nutzen. In Wahrheit gehe die kommerzielle Jagd in dem Schutzgebiet ungehindert weiter. Auf den angeblichen Forschungsschiffen werde das Fleisch verarbeitet und später als Delikatesse an Supermärkte und Restaurants verkauft. Japan hat nach Auffassung des Gerichts im Prinzip das Recht, zu forschen und dafür Tiere zu töten. Doch Ziele, Aufbau und Methoden von Jarpa II nannte der slowakische Gerichtspräsident Peter Tomka "zweifelhaft". So hatte Japan die Fang-Quoten ohne nähere Begründung auf fast 1000 Wale pro Jahr festgesetzt, und es gab praktisch keine wissenschaftlichen Ergebnisse. "Es gibt keine Beweise, dass Japan die Möglichkeit von nicht-tödlichen Methoden untersuchte", sagte Tomka.

Das Fazit der Richter war eindeutig: Auf dieser Grundlage dient die Jagd "keinem wissenschaftlichen Zweck". Das Land muss die Jagd einstellen und alle Lizenzen mit sofortiger Wirkung widerrufen. Für Japan ist der Spruch ein schwerer Schlag. Der größte Teil seines Walfleisches kommt aus dem Schutzgebiet um den Südpol. Eine Ausweitung des Jagdgebietes gen Norden halten Juristen und Umweltschützer für unwahrscheinlich. "Dort gelten dieselben Regeln" sagte ein Sprecher von Sea Shepherd. Die Schiffe der Umweltschützer hatten seit Jahren die Flotte der Japaner mit aggressiven Methoden gestört.

Sollte sich Japan wider Erwarten dem Richterspruch widersetzen, könnte nur der UN-Sicherheitsrat die Durchsetzung erzwingen. Bisher aber hatten sich in den meisten Fällen die Staaten dem Urteil des UN-Gerichtes gebeugt. Das Urteil war nach Ansicht von Tierschützern überfällig. Sandra Altherr von der Organisation Pro Wildlife sprach von "einer schallenden Ohrfeige für Japans Walfangpolitik".

(dpa/RP)
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