Zug Streit um Becker-Darlehen: Schweizer geht in Berufung

Zug · Im Streit um Darlehensrückzahlungen in Millionenhöhe hat Tennis-Legende Boris Becker in der Schweiz vor Gericht zwar vorerst gewonnen, aber der Kläger geht nun in Berufung. Der Geschäftsmann Hans-Dieter Cleven hatte Boris Becker verklagt und wollte ihn zur Rückzahlung des Geldes verpflichten. Nach einem Urteil des Kantonsgerichts in Zug bei Zürich waren die Darlehensverträge aber nicht ordnungsgemäß gekündigt worden. Cleven werde vor dem Obergericht in Berufung gehen, teilte sein Anwalt Oliver Habke mit.

Dazu sagte Boris Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser: "Wir begrüßen es, wenn die Anwälte von Herrn Cleven, nachdem sie erstinstanzlich gescheitert sind, den üblichen zivilgerichtlichen Weg einschlagen, statt die Öffentlichkeit für die Durchsetzung von Forderungen ihres Mandanten zu bemühen."

Cleven werde sich unabhängig von dem Zivilprozess in Zug auch einem laufenden Verfahren gegen Becker in London anschließen, teilte sein Anwalt mit. Dort werde er seine Forderung in Höhe von 41,7 Millionen Franken (37,8 Millionen Euro) anmelden. Im Juni hatte Becker über zwei deutsche Anwälte Medienberichte dementiert, wonach er pleite sei.

(dpa)
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