Strafbefehl gegen Urgroßmutter für tödliche Hundeattacke

Dessau-rosslau (dapd). Bei der tödlichen Hundeattacke auf ein dreijähriges Kind vor etwa einem halben Jahr in Zörnigall hat sich die Urgroßmutter aus Sicht der Ermittlungsbehörden schuldig gemacht.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau teilte mit, dass ein entsprechender Strafbefehl erlassen wurde, der die Schuld der 76-Jährigen feststellt, allerdings von einer Strafe absieht. Ein dreijähriger Junge war im September 2010 in Zörnigall (Landkreis Wittenberg) von einem Rottweiler attackiert und tödlich verletzt worden. Das Kind wurde von dem Tier mehrfach in den Kopf, das Genick und den Rücken gebissen und verblutete. Die Staatsanwaltschaft bewertete das Verhalten der Frau als grob fehlerhaft. Der Tod des Kindes hätte vermieden werden können, hieß es.

(DDP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort