"Keine eiskalten Killer" Schwestern erstachen betrunkenen Vater - Bewährung

Siegen (rpo). Zwei Schwestern, die ihren betrunkenen Vater erstochen haben, sind vom Landgericht Siegen zu Bewährunsstrafen zu je zwei Jahren verurteilt worden. Die beiden seien "keine eiskalten Killer", hieß es in der Urteilsbegründung.

Die 39-jährige Ehefrau und ihr 17-jähriger Sohn, beide wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt, erhielten am Freitag Bewährungsstrafen von jeweils eineinhalb Jahren, weil sie dem Gemetzel der 18- und 19- jährigen Mädchen keinen Einhalt geboten hatten.

Da "eine Pistole nur schwer zu beschaffen war", hatten die beiden Schwestern, nach eigenem Geständnis und den Feststellungen des Gerichts ihren arbeitslosen, tyrannischen und fast ständig alkoholisierten Vater mit einer Vielzahl von Messerstichen in den Rücken heimtückisch getötet. Die Ehefrau des Opfers wollte noch versuchen, einen Notarztwagen zu alarmieren, war aber letztlich am Widerstand der Geschwister gescheitert. Erst nach Stunden verblutete der Vater. Die vier Angeklagten, die sich alle auf freiem Fuß befinden, hatten im Prozess umfangreiche Geständnisse abgelegt.

Das Gericht, das mit seinen Bewährungsstrafen den Anträgen der Staatsanwaltschaft entsprach, bescheinigte allen vier Angeklagten eine "erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkit". Die beiden Mörderinnen, so der Vorsitzende Wolfgang Münker, seien "keine eiskalten Killer". Durch das "jahrelange negative Verhalten des Vaters" sei es zu der "Konflikttat" gekommen, an deren "seelischen Folgen" sie noch ihr Leben lang zu tragen hätten. Alle Angeklagten wollen sich einer psychotherapeutischen Behandlung zur Aufbereitung des Tatgeschehens unterziehen.

Zur Strafzumessung meinte Münker: "Es ist keine unangemessen niedrige Strafe." Sollte von diesem Urteil das Signal ausgehen, dass "Familientyrannen ihr Verhalten überdenken", dann wäre das Gericht mit dieser Wirkung "nicht unzufrieden".

(RPO Archiv)
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