Angeklagte gehen in die Berufung Schwebebahn-Prozess geht in die zweite Instanz

Wuppertal (dpa). Das Strafverfahren um den Absturz der Wuppertaler Schwebebahn geht in die zweite Instanz. Mehrere Angeklagte und die Staatsanwaltschaft wollen sich mit den Urteilen der ersten Instanz nicht zufrieden geben, bestätigte eine Sprecherin des Wuppertaler Landgerichts am Dienstag.

Lediglich das Urteil gegen den österreichischen Bauleiter sei rechtskräftig. Er war zu 14.400 Mark Geldbuße verurteilt worden. Im Fall der beiden Stadtwerke-Mitarbeiter, die die Aufsicht hatten und die höchsten Strafen erhielten, wollen beide Seiten vor das Oberlandesgericht ziehen.

Gegen die Freisprüche für die vier Arbeiter, die eine 100 Kilogramm schwere Stahlkralle bei Bauarbeiten am Gleis vergessen hatten, legten die Staatsanwaltschaft und die Nebenkläger Rechtsmittel ein. Der ebenfalls freigesprochene Betriebsleiter der Schwebebahn soll sich nur nach dem Willen der Nebenkläger ein weiteres Mal vor Gericht verantworten.

Das Landgericht hatte Ende September Geldbußen und Bewährungsstrafen gegen drei der acht Angeklagten verhängt. Fünf Beschuldigte wurden freigesprochen. Bei dem Absturz des Frühzuges der Schwebebahn waren im April 1999 fünf Menschen ums Leben gekommen, 45 wurden verletzt.

(RPO Archiv)
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