Schüler verweigern zu Recht Russisch-Unterricht
Dresden (dapd). Sächsische Schüler dürfen unter bestimmten Voraussetzungen vorläufig nicht zum Russischunterricht gezwungen werden. Zwei Dresdner Schüler erstritten erfolgreich per Eilverfahren die Teilnahme am Französischunterricht als zweite Fremdsprache, weil noch Plätze geschaffen werden können, teilte das Verwaltungsgericht Dresden mit.
23.07.2011
, 02:30 Uhr
Die Schüler hätten Anspruch auf Zulassung zum gewünschten Unterricht, solange die verfügbare Kapazität dies erlaube, hieß es zur Begründung.