Zahlungen aus „BB-Fonds“ überprüft Vatikan bestärkt Kardinal Woelki

Köln · Mit den Zahlungen unter anderem für zwei Missbrauchsgutachten sowie Krisenberatungen aus dem „BB-Fonds“ habe Kardinal Rainer Maria Woelki das Kirchenrecht nicht verletzt. Das geht aus einem Schreiben Roms hervor, das jetzt in Köln eintraf.

 Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln.

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Seit etlichen Wochen wartet man im Kölner Erzbistum auf Post aus Rom. Diese ist nun eingetroffen. Darin ist zwar noch kein Wort über die Zukunft von Kardinal Rainer Maria Woelki die Rede; doch zumindest wird zum Finanzgebaren Stellung bezogen. Der Tenor: Mit der Finanzierung der beiden Missbrauchsgutachten sowie der Kommunikationsberatung aus dem Vermögen „für besondere Bedürfnisse“ – dem sogenannten BB-Fonds – habe Kardinal Woelki als Erzbischof von Köln das Kirchenrecht nicht verletzt. Dies geht aus dem Schreiben des Präfekten der Bischofskongregation vom 29. April hervor, das unserer Redaktion bekannt ist. Für Rom gibt es nach dem Wortlaut des Briefes somit „keinen Anlass für kirchenrechtliche Konsequenzen“.