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Kein gemeinsames Fastenbrechen Fastenmonat Ramadan beginnt unter Corona-Auflagen

Paris · Der muslimische Fastenmonat wird in diesem Jahr unter Auflagen begangen. Wegen der Corona-Pandemie sollen Gläubige nicht zum gemeinsamen Fastenbrechen oder Gebet zusammenkommen. Auch Reisen nach Mekka sind untersagt.

 Arbeiter desinfizieren den Boden um die Kaaba, das quaderförmige Gebäude in der Großen Moschee von Mekka.

Arbeiter desinfizieren den Boden um die Kaaba, das quaderförmige Gebäude in der Großen Moschee von Mekka.

Foto: dpa/Amr Nabil

Inmitten der Corona-Krise beginnt am Donnerstag der Fastenmonat Ramadan für die Muslime. Wegen der Corona-Beschränkungen und Ausgangssperren wird es dieses Jahr in vielen Ländern keine Zusammenkünfte nach Sonnenuntergang zum Fastenbrechen und zum nächtlichen Gebet in der Moschee geben. Auch Reisen in die heiligen Städte des Islam sind nicht möglich, Moscheen weltweit sind geschlossen.

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Foto: Shutterstock.com / Velveteye

Die religiösen Autoritäten vieler Länder unterstützen die Restriktionen und fordern die Gläubigen auf, zu Hause zu beten und sich nicht in größeren Gruppen zu versammeln. Die saudiarabischen Behörden untersagten Pilgerfahrten nach Mekka. Und auch der Hadsch, die jährliche große Pilgerfahrt Ende Juli, wird dieses Jahr wohl ausfallen.

(c-st/AFP)
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