Ostern Zehn Fakten zum Karfreitag
Fakt 1 zum Karfreitag: Gesetzlicher Feiertag
Karfreitag ist bundesweit ein gesetzlicher stiller Feiertag. Es gelten besondere Bestimmungen was erlaubt und verboten ist.
Fakt 2 zum Karfreitag: Tanzverbot
Es gilt in den meisten Bundesländern ein ganztägiges Tanzverbot. Unterhaltende Veranstaltungen sind verboten. Nur erbauliche Veranstaltungen sind erlaubt.
Fakt 3 zum Karfreitag: Bedeutung
An Karfreitag wird dem Leiden und Sterben von Jesus Christus gedacht. Es ist einer der höchsten christlichen Feiertage.
Fakt 4 zum Karfreitag: Wortherkunft
Kar bezieht sich auf ein althochdeutsches Wort für Trauern. Martin Luther leitete Kar aber aus dem Lateinischen ab, woraus der „Gute Freitag“ entstand.
Fakt 5 zum Karfreitag: Aspekte des Karfreitags
Die Aspekte des Karfreitags werden von Katholiken und Protestanten unterschiedlich interpretiert.
Fakt 6 zum Karfreitag: Bräuche
Karfreitagsprozessionen entlang eines Kreuzweges mit den 14 Stationen des Leidens und Sterbens Christi sind regional verbreitet. In manchen Gegenden gibt es bedeutende Passionsspiele wie etwa in Oberammergau.
Fakt 7 zum Karfreitag: Gottesdienst
Die Gottesdienste zu Karfreitag haben eine besondere Form. Oft finden sie um drei Uhr nachmittags, der überlieferten Todesstunde Jesu Christi statt.
Fakt 8 zum Karfreitag: Karfreitag im Ausland
In Italien und Österreich ist Karfreitag kein gesetzlicher Feiertag – erst die Protestanten machten den Tag zu einem Feiertag, dem viele katholische Regionen erst später folgten.
Fakt 9 zum Karfreitag: Fleischverbot
Karfreitag ist mit Aschermittwoch einer der echten Fastentage der Fastenzeit. Es soll kein Fleisch verzehrt werden.
Fakt 10 zum Karfreitag: Fisch
Fischgerichte sind an Karfreitag üblich. Fisch gilt kirchenrechtlich nicht als Fleisch. Außerdem ist der Fisch ein urchristliches Symbol.

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