Strafmaß für George Pell verkündet Sechs Jahre Haft wegen Missbrauchs für Ex-Vatikan-Finanzchef

Melbourne · Kardinal George Pell ist in Australien zu sechs Jahren Haft wegen Kindesmissbrauchs verurteilt worden. Der Richter berücksichtigte das Alter des ehemaligen Papst-Vertrauten als strafmindernd, nannte dessen Verhalten zugleich „erschütternd arrogant“.

 Kardinal George Pell nach einer Anhörung zu Missbrauchs-Vorwürfen im Mai. Jetzt wurde der Australier zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Kardinal George Pell nach einer Anhörung zu Missbrauchs-Vorwürfen im Mai. Jetzt wurde der Australier zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Foto: AP/Asanka Brendon Ratnayake

Nach dem Schuldspruch Ende Februar verkündete Richter Peter Kidd jetzt das Strafmaß gegen George Pell, den langjährigen Vatikan-Finanzchef: Für sechs Jahre muss der Kardinal wegen Kindesmissbrauchs ins Gefängnis. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung darf der einstige Vertraute von Papst Franziskus frühestens nach drei Jahren und acht Monaten Haft stellen.

Die Verkündung des Strafmaßes wurde am Mittwoch morgen (Ortszeit) live im australischen Fernsehen übertragen. Richter Kidd sagte, der 77-Jährige werde das Gefängnis möglicherweise nicht mehr lebend verlassen. In seinen Ausführungen stellte Kidd klar, dass er den Kardinal nicht zum "Sündenbock" für Vergehen der katholischen Kirche machen werde. "Ich richte nicht über die katholische Kirche." Das Strafmaß richte sich nach den Vergehen des 77-Jährigen. Möglich waren bis zu 50 Jahre Haft gewesen.

Strafmindernd wertete der Richter unter anderem Pells Alter, seine Gesundheit und seine Lebensleistung. Ebenfalls strafmindernd wirkten die Tatsachen, dass Pell sonst keine Vorstrafen hatte, auch das Risiko, dass der Kardinal zum Wiederholungstäter werde, sei gering. Richter Kidd fällte zugleich ein harsches Urteil über Pells Charakter: „Aus meiner Sicht war ihr Verhalten von erschütternder Arroganz durchsetzt.“ Der Kardinal nahm das Urteil ohne besondere Regung zur Kenntnis.

Pell war im Dezember schuldig gesprochen worden, 1996 in der Sakristei der St. Patrick's Kathedrale in Melbourne zwei damals 13-jährige Chorjungen missbraucht zu haben. Pell war damals 55 Jahre alt und kurz zuvor zum Erzbischof der zweitgrößten Stadt Australiens berufen worden. Die Geschworenen befanden Pell auch für schuldig, sich im folgenden Jahre erneut an einem der Opfer vergangen zu haben. Insgesamt wurde er in fünf Punkten für schuldig befunden. Am schlimmsten wertete Richter Kidd, dass der Geistliche einen der beiden Jungen nach einem Sonntagsgottesdienst Ende 1996 in der Sakristei zum Oralsex gezwungen habe. Damit habe er seine Macht missbraucht und Vertrauen gebrochen.

Der Vatikan hatte Pell nach seiner Verhaftung Ende Februar von seiner Aufgabe als Leiter des vatikanischen Wirtschaftssekretariates entbunden.Pell war im Februar 2014 von Franziskus zum Finanzchef berufen worden. Im Juni 2017 wurde er von der Leitung des Wirtschaftssekretariates beurlaubt, um sich vor Gericht zu verantworten. Nach seiner Verurteilung entließ ihn Franziskus aus seinem Beratergremium für die Kurienreform ("K9-Rat").

Pell war nach dem Schuldspruch im Dezember 2018 nicht in Gewahrsam genommen worden, weil er sich einer Knieoperation unterziehen musste. Details zum Strafverfahren blieben damals unter anderem deshalb unter Verschluss, weil Pell ein zweiter Prozess wegen mutmaßlicher Übergriffe auf zwei Jungen in seiner Heimatstadt Ballarat in den späten 70er Jahren drohte. Die Vorwürfe rund um Ballarat wurden inzwischen jedoch fallengelassen und das Berichterstattungsverbot über den Prozess aufgehoben..

Pell - lange die Nummer drei im Vatikan - ist weltweit der bisher ranghöchste Vertreter der katholischen Kirche, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde. Der Kardinal hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Anwälte haben Berufung gegen seine Verurteilung eingelegt.

Der Vatikan hatte nach der Veröffentlichung des Urteils erklärt, auf sofortige Konsequenzen zu verzichten. Der Kirchenstaat will das Berufungsverfahren abwarten. Pell ist also immer noch Priester und Kardinal. Der Vatikan hat jedoch ein kirchenrechtliches Verfahren eingeleitet.

Der Fall wird nun von der Kongregation für die Glaubenslehre geprüft, einer Zentralbehörde der römisch-katholischen Kirche. Im Fall von Missbrauchsvorwürfen kann sie Untersuchungen einleiten, die im äußersten Fall zum Ausschluss eines Beschuldigten aus dem Priesterstand führen können. Dies ist die Höchststrafe in der katholischen Kirche.

(juju/AFP/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort