Erzbistum Köln Diese Kirchenmänner werden durch das Gutachten belastet
Am Donnerstag, den 18. März 2021, wurde in Köln ein Gutachten zu Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln veröffentlicht. Das Gutachten benennt mehrere Personen, die ihrer Amtspflicht zur Meldung der Fälle nicht nachgekommen sind. Ein Überblick, wer beschuldigt wird.
Joachim Meisner (1933 - 2017)
Meisner war 25 Jahre lang Erzbischof von Köln und direkter Vorgänger von Woelki. Ihm werden im Gutachten die meisten Pflichtverletzungen angelastet: In 24 von insgesamt 75 Fällen soll er nicht nach geltendem Recht gehandelt haben. Darüber hinaus belegt das Gutachten, dass Meisner eine Akte mit dem Titel „Brüder im Nebel“ geführt hat, in der er geheimhaltungswürdige Verfehlungen seiner Kirchenbrüder dokumentiert hat. 2017 starb Meisner während einer Urlaubsreise in Bayern.
Norbert Feldhoff
Feldhoff war fast 30 Jahre lang (von 1975 bis 2004) Generalvikar sowie Domprobst von Köln. Laut Gutachten beging er 13 Pflichtverletzungen. Er wurde 1939 in Düsseldorf geboren und ging 2015 in Ruhestand.
Stefan Heße
Von 2012 bis 2015 war Heße als Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln tätig. Ihm werden elf Pflichtverstöße im Gutachten zur Last gelegt. Heute ist er als Erzbischof in Hamburg tätig. Sein Amt als Geistlicher Assistent des Zentralkomitees der deutschen Katholiken lässt er seit einiger Zeit ruhen. Er hat dem Papst seinen Rücktritt angeboten.
Dominikus Schwaderlapp
Dem Weihbischhoff Schwaderlapp werden im Gutachten acht Pflichtverletzungen vorgeworfen. Er war unter Meisner Generalvikar und ist heute Weihbischof im Erzbistum Köln. Auch er hat dem Papst inzwischen seinen Rücktritt angeboten.
Günter Assenmacher
Belastet wird auch der Leiter des Kölner Kirchengerichts, Günter Assenmacher, der in zwei Fällen unzutreffende Rechtsauskünfte gegeben haben soll. Er wurde noch während der Pressekonferenz zur Veröffentlichung des Gutachtens von Kardinal Woelki suspendiert.
(Anmerkung der Redaktion: Ein Bild von Günter Assenmacher reichen wir an dieser Stelle nach, sobald uns eins vorliegt. Vorerst hier ein Symbolbild des Kölner Doms.)
Joseph Höffner (1906 - 1987)
Von 1969 bis 1987 war Höffner Erzbischof von Köln, zeitweise sogar auch Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz. Auch ihm werden Pflichtverletzungen nach damals geltendem Recht zur Last gelegt.
(rechts im Bild, hier zu sehen mit Papst Johannes Paul II. - Archivbild, Mai 1987)
Rainer Maria Woelki
Der amtierende Kardinal, der das Gutachten bei der Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hat, wurde hingegen von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Anwälte konnten keine Pflichtverletzung bei ihm feststellen. „Woelki medial zum Schafott zu führen, wäre ein Leichtes gewesen“, sagte Gutachter Björn Gercke, aus den Akten habe sich dafür aber keinerlei Grundlage ergeben.