Fotos Kölner Anwaltskanzlei stellt Missbrauchsgutachten zum Erzbistum Köln vor
In Köln ist am Donnerstag, 18. März 2020, ein zweites Missbrauchsgutachten vorgestellt worden.
Erstellt wurde es von der Kanzlei des Strafrechtlers Björn Gercke.
Das Gutachten belegt unter anderem den systematischen Missbrauch von 314 Kindern im Erzbistum Köln.
Bei Kardinal Woelki persönlich sehen die Gutachter aber keine Pflichtverletzung.
Insgesamt sprechen die Gutachter von 202 Beschuldigten im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen.
Ein Großteil der Taten soll vor 1975 stattgefunden haben.
Belastend ist das Gutachten für den Hamburger Erzbischof. Der Strafrechtler Björn Gercke hat Stefan Heße elf Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsvorwürfen vorgeworfen.
Die Anwälte Kerstin Stirner und Björn Gercke übergeben Kardinal Woelki das Gutachten.
Unmittelbar nach der Vorstellung des Gutachtens entband Woelki zwei Mitarbeiter von ihren Aufgaben.
Das Gutachten ist 800 Seiten dick.
Kardinal Woelki saß bei der Vorstellung des Gutachtens im Publikum.