Anschlag forderte 63 Menschenleben Prozessbeginn zum Brand in Göteborger Diskothek

Göteborg (AP). Eineinhalb Jahre nach dem verheerenden Brandanschlag auf eine Diskothek in Göteborg hat am Mittwoch der Prozess gegen vier junge Männer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den 19 und 21 Jahre alten gebürtigen Iranern vor, nach einem Streit über das Eintrittsgeld das Feuer gelegt zu haben, bei dem am 29. Oktober 1998 63 Jugendliche ums Leben kamen und mehr als 200 verletzt wurden. Es war die schlimmste Brandkatastrophe der jüngeren schwedischen Geschichte.

Bei den Opfern handelte es sich überwiegend um Einwanderer. Wegen des Andrangs von 600 Angehörigen und Überlebenden wurde das Verfahren in eine Ausstellungshalle verlegt. Der Prozess soll für sie in 13 Sprachen übersetzt werden.

Die Angeklagten wiesen die Vorwürfe zurück. Ihre Anwälte räumten aber ein, dass sich mindestens drei von ihnen an dem Treppenhaus aufhielten, in dem das Feuer ausbrach. Ein Angeklagter gab nach Angaben seines Anwalts auch zu, ein Papier an der Treppe unter einem Stuhl angezündet zu haben, allerdings ohne böse Absicht. Den Männern droht für besonders schwere Brandstiftung Haft von sechs Jahren bis lebenslänglich. Nach schwedischem Recht kann das Strafmaß jedoch reduziert werden, weil die Angeklagten zum Tatzeitpunkt noch keine 20 Jahre alt waren.

Der Anklage zufolge hatten die Täter eine brennbare Flüssigkeit über Stühle geschüttet und angezündet, die in einem Treppenhaus zum Notausgang gestapelt waren. Vorausgegangen sei ein Streit der Veranstalter mit einigen der Angeklagten über das Eintrittsgeld von 40 Kronen (gut zehn Mark). Die Tanzparty war von vier Teenagern veranstaltet worden, die das Gebäude vom Mazedonischen Kulturverein Göteborgs gemietet hatten. Zum Zeitpunkt des Unglücks befanden sich in dem nur für 150 Personen zugelassenen Saal 300 bis 400 Menschen. Viele versuchten, sich durch einen Sprung aus den Fenstern im zweiten Stock vor den Flammen zu retten.

Die in Schweden lebenden jungen Männer waren Anfang dieses Jahres festgenommen und in der vergangenen Woche angeklagt worden. Für die Aufklärung des Falls war eine Belohnung von drei Millionen Kronen (723.000 Mark) ausgesetzt worden.

(RPO Archiv)
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