Fahrdienstleiterin offenbart Sicherheitsmängel Prozess um Zugunglück: Funk war gestört

Köln (rpo). Die zuständige Fahrdienstleiterin hat im Prozess um das Zugunglück von Brühl Mängel und Widersprüche im Sicherheitssystem der Bahn offenbart. Zum Zeitpunkt des Unglücks sei der Zugwarnfunk schon seit geraumer Zeit gestört gewesen.

Das erklärte die 35-Jährige am Dienstag als Zeugin vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Köln. Zudem habe es keine bindende Anweisung dafür gegeben, die Lokführer über einen Gleiswechsel an der Unglücksweiche zu informieren.

"Ich war davon ausgegangen, dass die Lokführer die Streckenführung kennen und dass diese auch in ihren schriftlichen Unterlagen verzeichnet ist", sagte die Fahrdienstleiterin. Dagegen hatte der Mitangeklagte und für die Anweisungen zuständige Sachbearbeiter am ersten Prozesstag erklärt, solche Hinweise seien "nicht üblich" gewesen. Nach der Aussage des Sachbearbeiters hatte ein für die Betriebsführung verantwortlicher Beamter wegen der schriftlichen Anweisungen Bedenken geäußert, weil sie für die Lokführer "irritierend" sein könnten.

Der Nachtexpress Amsterdam-Basel war am 6. Februar vergangenen Jahres in einem Baustellenbereich des Bahnhofs Brühl wegen überhöhter Geschwindigkeit an einer Weiche entgleist. Dabei starben neun Menschen, 149 wurden verletzt. Angeklagt sind der 29 Jahre alte Lokführer, der Sachbarbeiter und zwei weitere Bahnmitarbeiter.

(RPO Archiv)
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