Angeklagt sind sieben Männer Prozess um gnadenlosen Kampf im Video-Verleih - Ohren abgeschnitten

Limburg (dpa). Unter massiven Sicherheitsvorkehrungen hat am Mittwoch vor dem Landgericht Limburg ein Prozess um den gnadenlosen Konkurrenzkampf in der Videoverleihbranche begonnen. Angeklagt sind sieben Männer. Sie sollen sich mit Bestrafungsaktionen die Vormachtstellung in der Branche gesichert haben.

Dem ehemaligen Geschäftsführer (58) einer Videothekenkette und drei weiteren Angeklagen wird Anstiftung und Körperverletzung vorgeworfen; drei der Männer müssen sich wegen Mordversuchs verantworten. Im Laufe der Auseinandersetzung waren 1996 einem Geschäftspartner im hessischen Limburg beide Ohren abgeschnitten worden. Der Mann wurde untere anderem auch durch Brechen der Kniegelenke und Ellenbogen schwer verletzt und konnte dem Tod nur knapp entrinnen. Er sollte mit der Strafaktion davon abgehalten werden, aus der Videothekenkette auszutreten.

Der Hauptangeklagte räumte vor Gericht einen Teil des Tatvorwurfs ein und gab zu, er habe den Auftrag zu der Bestrafung gegeben. "Es sollte ihm eine richtige Tracht Prügel verabreicht werden." Ein oder zwei Tage Krankenhausaufenthalt hätte er dafür akzeptiert, das Abschneiden der Ohren allerdings nicht, meinte der Kaufmann. "Das tut mit leid." Für die Ausführung der Tat habe er 20 000 Mark bezahlt. Der Videothekenbesitzer entschuldigte sich mit einer "lebenskritischen Phase", in der er sich befunden habe.

Der 58-Jährige und sein Sohn betrieben die DVR Einkaufs- und Marketing GmbH der Videothekenkette, die zentral für die einzelnen Mitglieder einkaufte und diese auch mit Porno-Produktionen aus eigener Herstellung belieferte.

Preisdruck und der Zwang, die Pornofilme in die Regale zu stellen, führten 1996 dazu, dass ein Limburger Videothekenbetreiber den DVR verlassen wollte. Weitere Videoverleiher mit insgesamt 300 Geschäften hatte der heute 48-Jährige aus dem Westerwald auf seine Seite ziehen können. Das DVR-Imperium drohte zu zerbrechen. Dem Abspalter sollte ein Denkzettel verpasst werden, erklärt Oberstaatsanwalt Tilmann.

Drei gedungene Schläger hätten den Abtrünnigen im Oktober 1996 mit Fäusten, Baseballschlägern und einem Kabelstück attackiert und dem Opfer die Ohren abgeschnitten, erklärte Gerichtssprecher Norbert Knapp. "Daran hätte der Geschädigte sterben können." Die Ohren seien auf einer Autobahnraststätte "entsorgt" worden.

(Berichtigung: Im zweiten Absatz wurde klargestellt, dass nicht allen Angeklagten vorgeworfen wird, dass sie dem Geschäftsmann die Ohren abgeschnitten haben. Drei müssen sich wegen Körperverletzung und Anstiftung verantworten, drei wegen Mordversuchs.)

(RPO Archiv)
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