Keine Verunglimpfung des Staates Provozierendes Punk-Lied fällt unter Kunstfreiheit

Karlsruhe (AP). Das Lied "Deutschland muss sterben" der Hamburger Punk-Rock-Gruppe Slime darf öffentlich abgespielt werden. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Hinweis auf die Kunstfreiheit die Verurteilung eines Versammlungsleiters aufgehoben, der das Lied 1997 auf einer Berliner Kundgebung abspielte und damit gegen ein polizeiliches Verbot verstieß.

(RPO Archiv)
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