Gelsenkirchen Polizeidienst trotz Silikonbrüsten

Gelsenkirchen · Ein Gericht hat einer Frau Recht gegeben, die wegen ihres künstlichen Busens von der Polizei abgelehnt worden war und dagegen geklagt hatte. Implantate seien kein Hinderungsgrund, heißt es.

Eine Krankenschwester aus Dortmund darf sich endlich Hoffnungen auf ihren Wunschberuf Polizistin machen. Ihre Silikonbrüste, die sich die 32-jährige Frau aus kosmetischen Gründen einsetzen ließ, sind nach der Auffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kein Hinderungsgrund.

Vor fast drei Jahren hatte der Polizeiarzt die junge Frau abgelehnt. Laut Polizeiverordnung sind Brustimplantate bei Bewerberinnen nicht erlaubt, weil sie gesundheitliche Risiken bergen. Sie könnten beispielsweise während des Einsatzes reißen.

Die Richter halten es aber für angebracht, diese Vorschrift zu überdenken. Grund ist ein Gutachten der Uniklinik Bonn. Das sieht grundsätzlich keine besonders hohe Wahrscheinlichkeit, dass Silikonbrüste im rauen Polizeialltag bei der Klägerin zur völligen Dienstunfähigkeit führen könnten. Das Gutachten bezog sich aber erst einmal nur auf die Klägerin.

Der Anwalt hatte auch die Besonderheiten der Implantate in die Waagschale geworfen. Die Silikonbrüste entstammten einer neuen Generation und seien hochwertig. "Selbst bei einem Riss würde nichts passieren", sagte Sven Ollmann. Außerdem lägen die Implantate geschützt hinter dem Brustmuskel. Das hat die Frau aus Dortmund auch als Argument immer angeführt, sie betrachtet sich daher als Ausnahmefall. Gesundheitliche Gründe, beispielsweise eine Krebsoperation, gab es nicht für die Operation.

Die beklagte Behörde, das Landesausbildungsamt Nordrhein-Westfalen, will sich das Gutachten und die schriftliche Urteilsbegründung erst einmal näher ansehen und dann über eine Berufung entscheiden. Das Gutachten hatte zumindest den medizinischen Vertreter des Landes nachdenklich gemacht. Da es für die Klägerin eine Risikowahrscheinlichkeit von weniger als 20 Prozent annimmt, könnte aus Sicht der Gelsenkirchener Richter durchaus eine allgemeine Klärung für Polizisten und sogar Soldatinnen möglich sein.

Für die Krankenschwester gilt es bis zu einer Aufnahme bei der Polizei trotz des Erfolges noch Hürden zu überwinden. Sie müsste die Aufnahmetests für die polizeiliche Ausbildung, die sie damals schon absolviert hatte, wiederholen. Ein Glück für sie. Im ersten Anlauf waren die Ergebnisse nicht so gut, dass sie damit 2014 oder 2015 aufgenommen worden wäre. "Jetzt hat sie eine neue Chance", sagte der Kammer-Vorsitzende.

Dass sie weiter Polizistin werden will, bestätigte ihr Anwalt. "Dem Beruf der Polizistin will sie auf jeden Fall nachgehen", sagte Ollmann. Sie war nicht selbst zur Verhandlung erschienen. Wohl wegen des erwarteten Medienandrangs, wie ihr Anwalt meinte.

Die Gelsenkirchener Richter waren nicht die Ersten, die im Sinne der Frauen geurteilt hatten. So war zum Beispiel das Verwaltungsgericht München im vergangenen September einer fachärztlichen Stellungnahme eines plastischen Chirurgen gefolgt. Der Mediziner kam auch zu dem Schluss, dass bei Implantaten hinter den Muskeln kein erhöhtes Verletzungsrisiko im Polizeidienst bestehe.

In Baden-Württemberg hatte vor zwei Jahren eine abgelehnte Bewerberin Erfolg, nachdem sie sich direkt an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt hatte. Der Polizeiarzt hatte sie wegen der Silikonimplantate zuvor abgelehnt. Auch in Berlin gab es eine Entscheidung im Sinne einer Bewerberin.

Um in den Polizeidienst zu kommen, müssen Bewerber etwa gut schwimmen können, Frauen müssen mindestens 1,63 und Männer 1,68 Meter groß sein. Zum Aufnahmeprozedere gehört ein sportlicher Eignungstest, in dem unter anderem Beweglichkeit und Kraft überprüft werden. Tätowierungen oder Piercings sind nicht erwünscht und werden einzeln beurteilt.

(dpa)
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