Heirat aus juristischen Gründen gefährdet Platzt die Hochzeit von Hera Lind?

Wien (rpo). Alles ist vorbereitet: Das Aufgebot ist bestellt, die Hochzeitstorte in Arbeit und das Schloss gebucht. Dennoch könnte die geplante Hochzeit von Schriftstellerin Hera Lind mit dem Hotelier Engelbert Lainer in letzter Minute platzen.

Die am kommenden Freitag in der oberösterreichischen Gemeinde Mondsee geplante Hochzeit der deutschen Schriftstellerin Hera Lind (44) mit dem österreichischen Hotelier Engelbert Lainer (46) ist unsicher geworden. "Die Heirat ist aus juristischen Gründen gefährdet", bestätigte die Pressesprecherin des Landgerichts Wels, Gerlinde Hellebrand, am Freitag einen entsprechenden Bericht der Zeitschrift "Das Neue". Hera Lind bestritt diese Darstellung. "Wir haben alle rechtlichen Vorkehrungen getroffen, um am kommenden Freitag rechtskräftig getraut zu werden", heißt es in einer in Berlin veröffentlichten Stellungnahme

Lind: "Haben alle rechtlichen Vorkehrungen getroffen"

Die österreichische Bestätigung des US-Scheidungsurteils des früheren Ehepaar Lainer sei noch nicht rechtskräftig, begründete die Sprecherin des Landgerichts demgegenüber die Schwierigkeiten. Die Einspruchsfrist gegen diese Bestätigung sei am kommenden Freitag noch nicht abgelaufen. Daneben soll nach inoffiziellen Informationen des Gerichts die ehemalige Ehefrau Lainers Rechtsmittel eingelegt haben. Lainer habe seinen Kindern nicht wie versprochen Unterhalt gezahlt, erläuterte seine Ex-Frau gegenüber der Zeitschrift die Gründe ihres Einspruchs.

"Dies ist nicht wahr", bestritt Lainer am Freitag diese Behauptung. "Ich bin sämtlichen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen". Da er sich gegenüber seiner früheren Gattin "immer fair verhalten" habe, "fände ich es deshalb nur korrekt, wenn sie mich jetzt meinen neuen Lebensabschnitt ungestört beginnen lassen würde". Lind und Lainer wiesen gemeinsam darauf hin, dass das Standesamt Mondsee auch bei einem Einspruch von Lainers Ex-Frau "eine Ausnahmegenehmigung" vom oberösterreichischen Ministerpräsidenten einholen könne. Vom Standesamt Mondsee war keine Stellungnahme zu erhalten.

(RPO Archiv)
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