Schiff war in der Ostsee auf Grund gelaufen Öltanker ist frei geschleppt

Warnemünde (dpa). Der in der Ostsee auf Grund gelaufene Öltanker „Clement“ ist wieder frei. Das Schiff wurde am Dienstagnachmittag von zwei Schleppern frei gezogen. Ein erster Schleppversuch am Vormittag war noch gescheitert. Der in der Nacht zum Montag havarierte Tanker hat 55 000 Tonnen Öl geladen. Das unter der Flagge der Bahamas fahrende Schiff war im dänischen Bereich der Kadet-Rinne zwischen dem Darß in Mecklenburg-Vorpommern und der dänischen Insel Falster auf Grund gelaufen. Öl war nach Auskunft der Behörden aus dem 211 Meter langen Schiff nicht ausgetreten.

Die Luftbilder von der gestrandeten „Clement“ gut 22 Kilometer vor Rostock riefen am Dienstag Erinnerungen an die jüngsten Schiffskatastrophen wach. Der Tanker lag bewegunglos in der aufgewühlten Ostsee. Im Oktober 1998 brannte in der Nordsee der Holzfrachter „Pallas“. Das austretende Öl wurde bis zu den Inseln Amrum und Föhr gespült. Tausende von Küstenvögel kamen qualvoll um.

Im Dezember 1999 zerbrach der Öltanker „Erika“ vor der französischen Atlantikküste und ergoss große Teile seiner Fracht über einen 300 Kilometer langen Küstenabschnitt. Horrorszenarien, von denen die deutsche Ostseeküste bislang verschont blieb. Auch dieses Mal: Als die „Clement“ nach knapp 33 Stunden wieder frei kam, gab es ein Aufatmen an der Ostseeküste.

Den ganzen Morgen hatte sich Klaus Hoinka mit seiner Mannschaft auf dem deutschen Bergungsschiff „Bugsier 16“ keine Pause gegönnt. Nacht fast durchwachter Nacht mit gerade drei Stunden Schlaf nahm er mit seinem 3 000 PS starken Schiff kurz nach Sonnenaufgang den Havaristen an die Trosse. Gemeinsam mit der dänischen „Sigyn“, die in der noch immer stürmischen See am entgegengesetzten Ende des Tankers festgemacht hat, versucht die „Bugsier 16“, das Schiff frei zu schaukeln. „Wir haben unser bestes gegeben, mussten den ersten Versuch aber abbrechen“, beschreibt der 54-jährige Kapitän die zunächst ergebnislosen Anstrengungen. Das Schiff hatte sich einen Meter tief in den Meeresgrund gebohrt.

Kurz nach Mittag kam dann die erlösende Nachricht: Die „Clement“ ist frei! Noch bevor das angeforderte Tankschiff am Havaristen festmachen und einen Teil der Ladung abpumpen konnte, hatten es die beiden Schlepper mit zusammen 8 000 PS geschafft, den Tanker rückwärts wieder in tieferes Fahrwasser zu ziehen.

Die Folgen einer Ölhavarie mag sich auf der Urlauber-Halbinsel Fischland-Darß-Zingst nordöstlich von Rostock niemand ausmalen. Die Badeorte Ahrenshoop und Prerow liegen der so genannten Kadet-Rinne, mit nur einer Seemeile - knapp zwei Kilometern - eine der engsten Schiffspassage der Ostsee, am nächsten. Die „Clement“ ist der zweite Tanker, der innerhalb weniger Monate auf eine Sandbank am Rande des Nadelöhrs auflief und mit seiner Fracht die Ostseeküsten von Vorpommern bedrohte.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Wolfgang Methling (PDS) nahm den Vorfall zum Anlass, erneut eine höhere Schiffssicherheit auf der Ostsee zu fordern. Er verlangte den Einsatz doppelbödiger Tanker mit kleineren Einzeltanks und ein international abgestimmtes Sicherheitsregime, durch das sich die Positionen der Schiffe von Land aus ständig verfolgen lässt. Auch Lotsenpflicht in besonders gefährlichen Passagen, wie von Umweltschutzverbänden gefordert, hält der Minister für denkbar. Als ersten Erfolg seiner Bemühung nannte Methling die im April beginnende neue Markierung des Fahrweges in der Kadet- Rinne, durch die jährlich 200 Millionen Tonnen Fracht geschleust werden müssen, darunter 40 Millionen Tonnen Öl.

Umweltminister fordert mehr Sicherheit für Schiffe

Anlässlich des auf Grund gelaufenen Öltankers „Clement“ hat Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Methling erneut eine höhere Schiffssicherheit auf der Ostsee gefordert. Er verlangte den Einsatz doppelbödiger Tanker mit kleineren Einzeltanks und ein international abgestimmtes Sicherheitssystem, durch das sich die Positionen der Schiffe ständig verfolgen lässt. Der Tanker wurde inzwischen von zwei Schleppern frei gezogen. Öl war nach Auskunft der Behörden nicht ausgetreten.

(RPO Archiv)
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