NSU-Prozess in München Zschäpe spricht erstmals mit dem Richter

München · Premiere in München: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat am Mittwoch im NSU-Prozess erstmals in der öffentlichen Verhandlung direkt auf eine Frage des Vorsitzenden Richters geantwortet - allerdings bei ausgeschaltetem Mikrofon und deshalb unverständlich.

NSU-Prozess: Beate Zschäpe vor Gericht
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Während einer längeren Zeugenvernehmung fragte Richter Manfred Götzl nach ihrem Befinden: "Frau Zschäpe, bauen Sie ab? Ich muss das jetzt fragen, Sie haben zeitweise die Augen geschlossen." Zschäpe, die in ähnlichen Situationen bisher stets ihrem Anwalt das Wort überließ, antwortete Götzl direkt. Auf der Tribüne war zwar zu hören, dass sie sprach - verstehen konnten die Zuschauer im Oberlandesgericht München aber nichts. Götzl jedenfalls antwortete, die Vernehmung werde nicht mehr lang dauern.

Weiter Streit um Verfassungsschutz-Mitarbeiter

Derweil gibt es in dem Prozess weiter Streit um die Rolle eines ehemaligen Verfassungsschutz-Mitarbeiters. Das Protokoll einer Telefonüberwachung könnte darauf hindeuten, dass Verfassungsschützer Andreas T. mehr vom Mord an Halit Yozgat in Kassel mitbekam, als er bisher vor Gericht gesagt hat. Nebenklage-Anwälte hatten das Protokoll bei der Bundesanwaltschaft in Unterlagen entdeckt, die bislang nicht zu den Prozessakten genommen wurden.

Der Verfassungsschützer saß 2006 im hinteren Raum eines Internet-Cafés in Kassel, als die NSU-Terroristen dort den 21-jährigen Halit Yozgat ermordeten. Das war Anlass für Spekulationen - T. hatte sich nicht als Zeuge bei der Polizei gemeldet und kurz vor der Tat mit einem Informanten aus der rechten Szene telefoniert. T. war nach dem Mord selbst unter Tatverdacht geraten; das Verfahren wurde aber eingestellt. In allen bisherigen Vernehmungen hatte T. gesagt, er habe Yozgat im Café nicht mehr gesehen, das Geld auf den Tresen gelegt und dann das Lokal verlassen.

Das Telefonprotokoll, das auf Antrag der Anwälte der Familie Yozgat am Mittwoch verlesen wurde, könnte darauf hindeuten, dass es sich dabei nicht um die ganze Wahrheit handelte. In dem Gespräch zwischen T. und einem Kollegen des hessischen Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) ist die Rede davon, T. habe sich bei der Polizei "restriktiv" verhalten. Nebenklage-Anwalt Alexander Kienzle beantragte, T.s früheren Kollegen sowie einen Direktor des LfV als Zeugen zu hören.

Erneut kritisierten die Opferanwälte die Bundesanwaltschaft, die Ermittlungsakten aus dem Verfahren gegen T. nicht zu den NSU-Akten beigefügt hatte. "Wenn wir das nicht rausgefunden hätten, würde das Protokoll immer noch bei Ihnen schlummern", sagte Anwalt Thomas Bliwier.

Bundesanwalt Herbert Diemer verwies darauf, dass die Akten zur Einsicht in Karlsruhe stünden - "nicht im Keller, sondern im ersten Stock in beleuchteten und gewärmten Räumlichkeiten". Das allerdings genügt den Nebenklägern nicht, vor allem, da sie nur in Einzelfällen Kopien fertigen dürfen und ansonsten auf handschriftliche Notizen angewiesen sind.

(dpa)
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