NSU-Prozess: Gericht will V-Mann-Führer vernehmen

München · Das Oberlandesgericht München will sich verstärkt mit der Rolle des früheren thüringischen Neonazi-Anführers und V-Mannes Tino Brandt für die Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) beschäftigen.

Das Neonazi-Trio und seine Helfer
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Foto: dapd, BKA/Ostthueringer Zeitung

Der Staatsschutzsenat lud Brandts damaligen V-Mann-Führer im thüringischen Verfassungsschutz als Zeugen im NSU-Prozess. Er soll Ende September aussagen. Wenige Tage vorher will das Gericht erneut Brandt selbst als Zeugen vernehmen.

Tino Brandt war Gründer und Anführer des "Thüringer Heimatschutzes" (THS), einer Organisation, die sich als Dachverband für örtliche rechtsradikale "Kameradschaften" und weitere Gruppierungen verstand.
Er galt zudem über Jahre als wichtigste Verfassungsschutz-Quelle in der Szene. Brandt sitzt derzeit wegen Verdachts des Kindesmissbrauchs in Untersuchungshaft. Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, und ihre Gefährten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gehörten vor ihrem Untertauchen der "Kameradschaft Jena" an, die ihrerseits zum THS zählte.

(dpa)
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