Eilantrag von Opferanwalt NSU-Prozess: Karlsruhe prüft Videoübertragung

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht will noch vor Beginn des Münchner NSU-Prozesses am 6. Mai entscheiden, ob das Verfahren wegen des großen öffentlichen Interesses per Video in einen zweiten Gerichtsaal übertragen werden muss.

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Foto: dpa, kne lof sja fdt

Einen entsprechenden Eilantrag hatte der Anwalt des NSU-Opfers Halit Yozgat am Wochenende eingereicht, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Karlsruhe bestätigte. Die Verfassungshüter sollen demnach entscheiden, "ob es ein Gebot ist", die Verhandlung des Oberlandesgerichts (OLG) München in einen zweiten Saal zu übertragen, damit mehr Öffentlichkeit hergestellt werden kann.

Das OLG lehnt solch eine Videoübertragung bislang ab, weil es darin einen Grund für eine mögliche Revision gegen eine Verurteilung der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe und die vier mitangeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer sieht.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das erste Anmeldeverfahren für Journalisten zu dem international beachteten Prozess zum Teil korrigiert. In einem vollkommen neuen Verfahren will das OLG nun die Presseplätze verlosen. Wegen des Streits um die Platzvergabe verschob das Gericht den Prozessbeginn auf den 6. Mai.

(AFP)
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