NSU-Prozess 200 Verhandlungstage kosteten bisher 30 Millionen Euro

München · Der Münchner NSU-Prozess gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer hat bislang etwa 30 Millionen Euro gekostet. Eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München sagte, die Kosten für jeden Verhandlungstag lägen bei geschätzt 150.000 Euro.

Stationen des NSU-Terrors
Infos

Stationen des NSU-Terrors

Infos
Foto: dpa, Frank Doebert

Das Gericht versucht seit Mai 2013, die Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" aufzuklären. Der 200. Verhandlungstag endete am Donnerstag vorzeitig schon am frühen Nachmittag, weil gleich zwei geladene Zeugen nicht im Gericht erschienen.

Bei einem der beiden handelt es sich um einen Neonazi aus Kassel. Er schickte am Donnerstagmorgen eine E-Mail an das Gericht, die der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlas. Darin teilte der Zeuge mit, er sei "krankheitsbedingt verhindert". Außerdem könne und werde er auch keine weiteren Angaben zur Sache machen.

Götzl sagte, der OLG-Senat habe den Zeugen "zur umgehenden Abgabe eines Attests" aufgefordert. "Bezüglich der Folgen wird zu entscheiden sein", sagte er. Der Zeuge war im Februar schon einmal als Zeuge geladen und sollte über Kontakte von Neonazis aus Kassel zum NSU aussagen. Bei diesem Termin war er in Bomberjacke, Militärhose und Springerstiefeln erschienen.

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat nach Überzeugung der Anklage gemeinsam mit ihren beiden verstorbenen Gesinnungsgenossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge begangen.

Vergeblich wartete das Gericht am Donnerstag auch auf einen Ermittlungsbeamten aus der Schweiz. Er sollte Fragen zu der aus der Schweiz stammenden Mordwaffe des NSU vom Typ "Ceska" beantworten. Das Gericht stellte dann aber fest, dass der Beamte die Ladung zum Termin nicht erhalten hatte.

Einzige Zeugin war am 200. Verhandlungstag eine Frau aus Chemnitz, die zur Unterstützerszene des NSU gezählt wird. Sie räumte ein, 1996 von Zschäpe und Mundlos besucht worden zu sein und die beiden über Nacht bei sich aufgenommen zu haben. Dass das Trio 1998 in Chemnitz abtauchte und von Gesinnungsgenossen versteckt wurde, habe sie aber nicht gewusst.

Am Rande des Prozess erhob eine Gruppe von 22 Opferanwälten schwere Vorwürfe gegen Geheimdienste und die Bundesanwaltschaft. Die Anklagebehörde halte "systematisch Akten und Erkenntnisse zurück", mit denen Versäumnisse der Geheimdienste offengelegt werden könnten.

Die Bundesanwaltschaft wies den Vorwurf auf Anfrage zurück. Er entbehre jeder tatsächlichen Grundlage, sagte eine Sprecherin. Die Ermittler hätten "jede Person vernommen, die etwas zur Aufklärung beitragen konnte". Dabei sei es "ohne jegliche Bedeutung" gewesen, ob es sich um V-Leute von Geheimdiensten handele oder nicht.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort