Siegen NRW-Oberförster Wiebe erlegt geschützten Bock

Siegen · Ein Schuss aus dem Jagdgewehr des Leiters des NRW-Landesbetriebs Wald und Holz, Andreas Wiebe (54, Grüne), beschäftigt demnächst den Landtag. Der Behördenleiter hatte am 3. November bei einer Ansitzdrückjagd des Regionalforstamtes Siegen-Wittgenstein einen Rehbock geschossen, obwohl dieser Schonzeit hatte. Eine Ricke hätte er schießen dürfen, Rehböcke dürfen aber nur vom 1. Mai bis 15. Oktober erlegt werden. Die untere Jagdbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hatte daraufhin gegen Wiebe einen Bußgeldbescheid erlassen: Er soll wegen eines Schonzeitvergehens eine Summe von 200 Euro zahlen.

Nun stellten Christina Schulze Föcking (36) und Josef Hovenjürgen (49, beide CDU) eine kleine Anfrage im Landtag. Sie wollten wissen, ob Wiebe häufiger geschützte Tiere geschossen habe. Darauf antwortete Wiebe noch nicht, betonte aber, dass er sich geirrt habe. Er sprach von Versehen. Laut Bundesjagdgesetz kann ein Schonzeitvergehen mit bis zu 5000 Euro geahndet werden. Im Fall Wiebe lag aber kein gravierender Verstoß vor.

(RP)
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