Nachbarland im Lockdown Omikron ist in den Niederlanden jetzt dominant

Niederlande · Die Omikron-Variante des Coronavirus macht in den Niederlanden nun mehr als 50 Prozent der Neuinfektionen aus. Die Behörden sind alarmiert. Gerichte verhandeln Klagen gegen den Lockdown.

In den niederländischen Innenstädten bewegt sich wegen des Lockdowns derzeit nicht viel.

In den niederländischen Innenstädten bewegt sich wegen des Lockdowns derzeit nicht viel.

Foto: dpa/Sylvia Lederer

Angesichts einer raschen Ausbreitung der Omikron-Variante in den Niederlanden stellen sich die Gesundheitsbehörden darauf ein, dass die Zahl der Krankenhausaufnahmen in den nächsten Wochen wieder steigen wird. Omikron werde mittlerweile bei mehr als der Hälfte aller Infektionen festgestellt und sei damit zur dominanten Variante geworden, teilte das staatliche Gesundheitsinstitut RIVM am Dienstag mit.

Es gebe allerdings die Hoffnung, dass der am 19. Dezember in den Niederlanden verhängte harte Lockdown hilft, „den erwarteten zusätzlichen Druck auf das Gesundheitswesen soweit wie irgend möglich zu begrenzen“. Die strengeren Maßnahmen hätten zunächst einen Rückgang der Krankenhausaufnahmen bewirkt - in der vergangenen Woche um etwa ein Viertel auf etwas mehr als 1000. Die schnelle Ausbreitung der ansteckenderen Omikron-Variante werde jedoch zu einem Anstieg der Infektionszahlen führen. Der Lockdown soll zunächst bis zum 14. Januar andauern.

Derweil hat vor dem Gerichtshof in Den Haag die Verhandlung über eine Klage gegen die Corona-Maßnahmen begonnen. Mit dem Lockdown verstoße die Regierung gegen Grund- und Menschenrechte der Bevölkerung, erklärte Rechtsanwalt Bart Maes im Namen mehrerer Kläger. Die Regierung machte hingegen geltend, dass eine Beendigung des Lockdowns vorerst nicht in Frage komme. „Es gibt schlicht und einfach keine anderen Maßnahmen, die ebenso effektiv wirken wie diese“, erklärte die Anwältin der Regierung, Jannetje Bootsma, nach Angaben der Nachrichtenagentur ANP. „Die Eingriffe waren notwendig und sie sind verhältnismäßig.“ Ein Urteil soll am 4. Januar verkündet werden.

(th/dpa)
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