Münster Neues Halteverbot gilt auch für Dauerparker

Münster · Wer sein Auto rechtmäßig parkt, aber mehr als 48 Stunden in einem neu ausgeschilderten Halteverbot steht, muss für die Abschleppkosten aufkommen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und eine Entscheidung aus der ersten Instanz bestätigt (Az.: 5 A 470/14). Die Klägerin hatte ihr Auto am 19. August 2013 in Düsseldorf geparkt und war in den Urlaub geflogen.

Einen Tag später stellte ein Umzugsunternehmen mobile Halteverbotsschilder auf. Das Verbot galt ab dem 23. August. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt, die Frau musste zahlen. Laut Gericht ist es für Dauerparker zumutbar, mindestens alle 48 Stunden den Standort zu überprüfen oder Freunde darum zu bitten.

(dpa)
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