Aufnahmen waren nicht genehmigt Nacktfotos von Sabrina Setlur: Saftige Strafe für "Max"

Hamburg (rpo). Als sich noch ein Techtelmechtel mit Ex-Tennis-Star Boris Becker hatte, war Sabrina Setlur beinahe täglich in den Schlagzeilen. Die Zeitschrift "Max" landete mit Nackfotos der Rapperin einen vielbeachteten Coup. Doch die waren gar nicht zur Veröffentlichung frei gegeben. Max zahlt nun eine dicke Strafe.

Die Illustrierte "Max" muss wegen der nicht genehmigten Veröffentlichung von Nacktfotos von Sabrina Setlur knapp 256 000 Euro (500 000 Mark) zahlen.

Im Rechtsstreit zwischen Setlurs Management und der Zeitschrift verurteilte das Landgericht Hamburg nach Angaben einer Justizsprecherin vom Dienstag den Verlag zu jeweils 250 000 Mark an Lizenzvergütung und Vertragsstrafe.

"Max" hatte im Februar vergangenen Jahres auf dem Titel und mehreren Heft- Seiten Fotos von der damaligen Boris-Becker-Freundin Setlur gezeigt, die von ihr mit angemaltem Körper 1999 auf Ibiza gemacht wurden. Für die Veröffentlichung hatte "Max" jedoch keine Erlaubnis.

Nach Darstellung der Zeitschrift handelte es sich um ein Versehen der neuen Chefredaktion, die eine zu den Fotos abgeschlossene Auflösungsvereinbarung, in der auch eine Vertragsstrafe festgelegt worden war, nicht gekannt habe.

Die Vertragsstrafe fiel nach Angaben der Gerichtssprecherin im Urteil ungewöhnlich hoch aus, weil "Max" trotz Unterlassungserklärung die Body-Painting-Fotos im Internet und nochmals in der Zeitschrift verbreitet habe.

Mit der Lizenzgebühr sei die ungerechtfertigte Bereicherung der "Illustrierten" auf Kosten Setlurs geahndet worden. Das Gericht wies jedoch einen Schadenersatzanspruch Setlurs zurück, die zusätzlich eine schwerwiegende Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte geltend gemacht hatte. Dies sei nicht zu erkennen, da die Rapperin generell mit der Veröffentlichung ihrer freizügigen Bilder einverstanden gewesen sei. Setlur hatte 250 000 Mark Schadenersatz verlangt (Urteil vom 8. Februar 2002, Az: 324 O 280/01).

Die Rechtanwälte Setlurs, Udo Kornmeier und Olivia Alig (Frankfurt/Main), bezeichneten das noch nicht rechtskräftige Urteil als "weiteren Schritt in Richtung eines wirksamen Persönlichkeitsschutzes von Prominenten". Ein Sprecher der Hamburger Illustrierten kündigte am Dienstag an, dass "Max" gegen die Entscheidung Berufung einlegen werde. Die Zeitschrift hatte Setlur ursprünglich 20 000 Mark als Kompensation angeboten.

(RPO Archiv)
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