Pelham will Vertrieb von Song verbieten lassen Moses Pelham und Xavier Naidoo streiten vor Gericht

Frankfurt/Main (dpa). Das Zerwürfnis zwischen dem Frankfurter Musik-Produzenten Moses Pelham und Pop-Sänger Xavier Naidoo ist so tief, dass sich die früheren Weggefährten nun vor Gericht streiten. Der 29-jährige Pelham (Ex-Rödelheim Hartreim Projekt) will dem Mannheimer Popstar den Vertrieb eines Songs von Naidoos eigenem Projekt "Söhne Mannheims" mit dem Titel "Wir haben Euch noch nichts getan" verbieten.

Am Donnerstag trafen die Kontrahenten im Frankfurter Landgericht aufeinander. Doch das Gericht entschied, dass der Prozess an Naidoos Wohnhort Mannheim geführt werden müsse.

Eine einstweilige Verfügung hatte Pelham bereits früher erwirkt. Dessen Firma Pelham GmbH vertritt den Standpunkt, der Vertrieb des Songs dürfe nur direkt an Endverbraucher erfolgen, wo hingegen die "Söhne Mannheims" eine Vertriebsfirma beauftragen wollten. Das Frankfurter Gericht folgte der Argumentation von Naidoos Anwälten und erklärte sich für nicht zuständig.

Die ehemaligen Freunde Pelham und Naidoo sprachen im Gerichtssaal kein Wort miteinander. In der Verhandlung führten die Anwälte das Wort. Vor Gericht wurde bekannt, dass der Künstlervertrag zwischen Pelhams Firma 3p und dem Sänger eine Ausnahme enthält, dass Naidoo für die "Söhne Mannheims" Songs herstellen und im Eigenvertrieb vertreiben dürfe. Für Pelhams Anwalt Heinz Düx bedeutet dies aber nur, dass der Verkauf lediglich "aus dem Kofferraum bei Konzerten" erfolgen dürfe. Naidoos Anwalt bestritt dies. Darüber hinaus hatte der Sänger den Exklusiv-Vertrag mit Pelham gekündigt und dies mit einem Parteienverrat des ehemaligen Anwalts von Naidoo und Pelham begründet. Hierüber erging in Frankfurt keine Entscheidung.

(RPO Archiv)
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