Genanalyse soll dem 38-Jährigen zum Verhängnis werden Mordprozess gegen einen Drilling droht zu platzen

Düsseldorf (dpa/lnw). Der "Drillings-Prozess" am Landgericht Mönchengladbach um einen 18 Jahre alten Mordfall droht wegen eines Formfehlers zu platzen. Die Verteidiger bestritten am Donnerstag die Rechtmäßigkeit des entscheidenden Beweismittels, mit dem der 38- jährige Angeklagte überführt werden soll.

Das umstrittene Gutachten auf Grund einer Genanalyse sei ohne die erforderliche richterliche Anordnung erstellt worden, so die Verteidiger. Das Landgericht müsse nun entscheiden, ob das Gutachten als Beweismittel zugelassen werden kann, sagte ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach am Donnerstag.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft basiert im wesentlichen auf diesem Gutachten von Rechtsmedizinern der Universität Münster. Der Angeklagte Drilling soll 1982 in der Viersener "Gentleman-Bar" bei einem Raubüberfall den Geschäftsführer erschossen haben. Er und seine beiden Brüder verweigerten am Donnerstag die Aussage. Auch die Frau des Angeklagten machte von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

Die Genanalyse könnte dem 38-jährigen Chemie-Betriebsleiter zum Verhängnis werden. Hauptbeweismittel ist ein Haar, das seinerzeit in einer Wollmaske am Tatort gefunden worden war. Erst nach Fortschritten bei den Analysemethoden konnten die Rechtsmediziner das Haar eindeutig dem Angeklagten zuweisen, da das Erbgut der eineiigen Drillinge weitgehend identisch ist. Der Prozess soll am Dienstag fortgesetzt werden.

(RPO Archiv)
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