Streit um Abschiebung Beschwerde gegen Rückholbeschluss für Gefährder Sami A. erwartet

Düsseldorf/Tunis · Im Streit über die Abschiebung von Sami A. nach Tunesien steht eine gerichtliche Klärung an. NRW und Bochum haben Beschwerde gegen den Rückholbeschluss angekündigt. Dabei könnten weitere brisante Details ans Licht kommen. Grünen-Chef Habeck spekuliert über „peinliches Chaos“ in den Behörden.

 Am Freitag wurde Bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. mit einer Chartermaschine von Düsseldorf nach Tunesien geflogen.

Am Freitag wurde Bin Ladens Ex-Leibwächter Sami A. mit einer Chartermaschine von Düsseldorf nach Tunesien geflogen.

Foto: dpa/Rolf Vennenbernd

Nach hitzigen Debatten über die möglicherweise unrechtmäßige Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. wird nun eine gerichtliche Klärung erwartet. Dabei wird es in erster Linie darum gehen, ob der Mann aus Tunesien zurückgeholt werden muss. Es könnten dabei aber auf die Behörden in Nordrhein-Westfalen und auf das Bundesinnenministerium unter Horst Seehofer (CSU) auch unangenehme Fragen zukommen. „Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten“, sagte der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck der „Süddeutschen Zeitung“. Es steht der Verdacht im Raum, die Behörden könnten eine Gerichtsentscheidung missachtet haben.

Am Freitagmorgen war der mutmaßliche frühere Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden. Am Abend zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dies untersagt, die Entscheidung kam beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jedoch erst an, als das Flugzeug mit Sami A. aus Düsseldorf schon Richtung Tunis in der Luft war. Am Nachmittag ordnete das Verwaltungsgericht dann an, der Mann sei nach Deutschland zurückzuholen. Die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und „verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, kritisierte das Gericht in scharfer Form die Behörden. Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte dagegen Beschwerde an, die zusammen mit der Ausländerbehörde der Stadt Bochum eingelegt werden solle. Dies wurde für diesen Montag erwartet.

Das Bundesinnenministerium (BMI), dem das Bamf untersteht, wusste nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ seit Mittwoch, dass die Abschiebung für Freitag geplant war. Aufgrund von Informationen der Bundespolizei sei bekannt gewesen, „dass es Planungen für eine Rückführung am Freitag, dem 13. Juli 2018, von Sami A.“ gab, zitierte die Zeitung eine Sprecherin des Ministeriums. Die Informationen über die Abschiebung von A. seien mit dem Hinweis verbunden gewesen, „dass die Entscheidungszuständigkeit für die Durchführung der Rückführung“ beim Land Nordrhein-Westfalen liege.

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) warnte indes vor einer Beschädigung des Rechtsstaates. „Was unabhängige Gerichte entscheiden, muss gelten“, sagte sie am Sonntag. Die Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz sei nicht verhandelbar. Die Justizministerin verteidigte die rechtlichen Möglichkeiten für von der Abschiebung bedrohte Menschen: „Wer Rechtsmittel gegen staatliche Entscheidungen ablehnt, legt damit die Axt an die Wurzel unseres Rechtsstaates“, sagte sie. „Es gehört zum Fundament unseres Rechtsstaates, sich gegen staatliche Entscheidungen zur Wehr setzen zu können.“Auch Robert Habeck warnte vor einer Beschädigung des Rechtsstaats. „Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen“, sagte er der „Süddeutschen Zeitung“.

Dagegen sagte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, der Deutschen Presse Agentur, der Fall zeige in erschreckender Weise, „wie sehr sich Behörden und Gerichte vom gesunden Menschenverstand entfernt haben“.

Die FDP-Bundestagsfraktion steht nach Worten ihres stellvertretenden Vorsitzenden Alexander Graf Lambsdorff hinter der Entscheidung für die Abschiebung. „Diejenigen in der Exekutive, die die Abschiebung durchgeführt haben, haben sich nichts vorzuwerfen“, betonte er.

Auch wenn das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen die Beschwerde gegen den Rückholbeschluss zurückweisen sollte, ist eine Rückkehr von Sami A. unsicher. Denn die tunesische Justiz will ihn vorerst für eigene Ermittlungen im Land behalten. „Wir haben eine souveräne Justiz, die gegen ihn ermittelt“, sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde der dpa. Diese Ermittlungen müssten abgewartet werden.

Aus Sicht von Sami A.s deutscher Anwältin Seda Basay-Yildiz spricht nichts gegen die Rückkehr ihres Mandanten. Sobald er in Tunesien freigelassen werde, müsse die Deutsche Botschaft ein Visum ausstellen, sagte sie der dpa. Ähnlich äußerte sich der tunesische Rechtsanwalt Seif Eddine Makhlouf in der „Bild“-Zeitung. „Der deutsche Innenminister hätte meinen Mandanten nie nach Tunesien abschieben dürfen. Das ist ein unglaublicher Skandal, der in Deutschland passiert ist, schließlich sind keine der Vorwürfe jemals bewiesen worden“, zitierte die Zeitung den Rechtsanwalt. Makhlouf forderte deutsche Papiere für Sami A. und eine Rückkehr seines Mandanten zu seinen vier Kindern.

Sami A. wurde 1976 in Tunesien geboren und studierte ab 1997 in Deutschland informiert die Internet-Seite des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts. Er soll im Jahr 2000 eine Ausbildung im Lager der Al Qaida in Afghanistan absolviert haben und Leibwächter des Terroristenführers Osama bin Laden gewesen sein. Zurück in Deutschland soll er sich als salafistischer Prediger betätigt haben. Strafrechtlich konnte Sami A. nichts nachgewiesen werden. Er ist verheiratet und hat vier Kinder, die wie seine Ehefrau die deutsche und die tunesische Staatsbürgerschaft besitzen. Seit 2005 lebt Sami A. in Bochum.

(juju/dpa/AFP)
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