Auch wegen Vergewaltigung verurteilt Mindestens noch 20 Jahre Haft für Geiselnehmer von Bautzen

Bautzen (AP). Der 27-jährige Geiselnehmer im Bautzener Gefängnis ist am Donnerstag wegen mehrerer Vergewaltigungen zu einer zusätzlichen Haftstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Die Verbüßung soll im Jahr 2007 beginnen, wenn Mario T. seine alte Freiheitsstrafe abgesessen hat. Nach den 20 Jahren folgt eine Sicherungsverwahrung im Gefängnis, wie das Bautzener Landgericht weiter entschieden hat.

Mit der 13-jährigen Haftstrafe blieben die Richter zwei Jahre unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Sie sahen es als erwiesen an, dass der Häftling im vergangenen Oktober die zwölfstündige Geiselnahme und Vergewaltigung einer 35-jährigen Sozialarbeiterin in der Justizvollzugsanstalt und zweimalige Vergewaltigung eines Mitgefangenen begangen hatte.

Besonders der erzwungene Sexualverkehr mit dem "psychisch wie physisch unterlegenen Mithäftling" Anfang November 1999 erschien dem Vorsitzenden Richter Martin Übele als "besonders verabscheuungswürdig". Auch im Rückblick habe der Verurteilte weder Reue für seine Taten noch Mitleid mit den Opfern empfunden. Daher habe sich "das Gericht sehr schwergetan, strafmildernde Gründe zu finden", sagte Übele. Im Gegenteil bewogen zahlreiche strafverschärfende Umstände das Gericht, eine Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft anzuordnen.

Mario T. sitzt zur Zeit eine Haftstrafe unter anderem wegen einer weiteren Vergewaltigung ab. Nicht einmal einen Monat nach der Urteilsverkündung hatte er sich an dem Mithäftling vergangen. Solch eine "extrem hohe Rückfallgeschwindigkeit", konstatierte der Vorsitzende, habe er noch nie erlebt.

Der Angeklagte zeigte während der gesamten Verhandlung keine Regung, selbst einer Erklärung, in der er die Vergewaltigung des Mithäftlings bestritt, ließ er am Morgen von seinem Verteidiger vortragen. Dieser hatte am Vormittag noch vergeblich ein erneutes neurologisches Gutachten beantragt, um die Möglichkeit einer Schuldunfähigkeit seines Mandanten erneut zu prüfen.

(RPO Archiv)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort