Verhalten im Straßenverkehr So reagieren Autofahrer richtig, wenn ihnen Militärfahrzeuge begegnen

Bonn/München · Die Bundeswehr erhöht derzeit die Bereitschaft. Daher kann es in den kommenden Tagen zu mehr Militärfahrzeugen auf den Straßen kommen. Wie reagiert man richtig auf Kolonnen?

 Ein Fahrzeug der Bundeswehr fährt in Stargard (Polen) eine Straße entlang.

Ein Fahrzeug der Bundeswehr fährt in Stargard (Polen) eine Straße entlang.

Foto: dpa/Marcin Bielecki

In den kommenden Tagen können Autofahrer vermehrt Militärtransporten- und -Kolonnen begegnen. Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine erhöht auch die Bundeswehr ihre Bereitschaft im Rahmen nationaler Alarmmaßnahmen.

Wie das Bundesministerium der Verteidigung in diesem Zusammenhang angekündigt hat, kann es auch zu Einschränkungen im Verkehrsbereich kommen. Transportkapazitäten „zu Lande, zu Wasser und in der Luft“ müssten für militärische Zwecke vorgehalten werden. Wie sollten sich Auto- und Motorradfahrer verhalten, wenn sie einer Kolonne begegnen?

Woran erkenne ich eine Kolonne?

Die beteiligten Fahrzeuge tragen bis auf das letzte im Verband alle eine blaue Flagge auf der Fahrerseite, erläutert die Bundeswehr in einem Merkblatt grundsätzlich zu Kolonnen. Das Schlusslicht fährt mit grüner Fahne. Zusätzlich kann es ein gelbes Blinklicht oder eine Warntafel tragen. Etwaiges Blaulicht darf eingeschaltet sein.

Öffentliche Hilfs- und Rettungsorganisationen hielten sich meist an die Bundeswehr-Vorschrift, so der ADAC. Polizei-Konvois etwa verzichteten demnach meist auf Flaggen, seien aber durch ihr uniformes Aussehen erkennbar.

Alle Fahrzeugen gelten wie ein einzelnes

Verkehrsrechtlich gelten Fahrzeuge in einem erkennbar geschlossenen Verband als ein Fahrzeug. Sie dürfen stets zusammenbleiben, informiert der ADAC.

So können alle Fahrzeuge etwa auch dann noch über eine auf Rot gesprungene Ampel fahren, wenn es nur das erste bei Grün geschafft hat. Dieses Sonderrecht müssen die anderen Verkehrsteilnehmer beachten. Und so auch dann anhalten, wenn sie selbst vielleicht schon Grün haben.

Andere dürfen die Kolonne auch nicht unterbrechen und sich „reinquetschen“. Dieses Sonderrecht gilt auch im Kreisverkehr, an Zebrastreifen und Kreuzungen oder beim Einfädeln im Reißverschlussverfahren. Auch bei der Auffahrt auf die Autobahn gilt „das streng genommen“, so die Bundeswehr.

Wenn 100 Meter Abstand zwischen den einzelnen Fahrzeugen liegen, könne man aber auch zügig auffahren und die Kolonne „bei nächster Gelegenheit“ wieder verlassen.

Überholen in einem Rutsch

Ein Kolonne zu überholen ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss das in einem Rutsch passieren. Sprich: Nicht einfach dazwischen einscheren. Sicher gehe das nur auf Autobahnen oder anderen mehrspurigen Straßen, so die Bundeswehr.

Wie lange eine Kolonne sein darf, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Es muss für die übrigen Verkehrsteilnehmer aber genügend Platz gelassen werden. Rettungskräfte und Hilfsdienste formieren sich ab 15 Fahrzeugen zu einer neuen Kolonne, so die Bundeswehr.

(cwe/dpa)
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