Vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich wegen Auflösung von Roma-Camp verurteilt

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Frankreich wegen der Auflösung eines Roma-Camps im Jahr 2013 verurteilt. Betroffene müssen finanziell vom Land entschädigt werden.

 Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand.

Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Sieben der Minderheit angehörende Rumänen hatten damals den EGMR angerufen und sollen nun mit 7000 Euro pro Person entschädigt werden, wie das Gericht am Donnerstag urteilte.

Die französischen Behörden hatten das nicht genehmigte Camp in La Courneuve in der Region Paris 2013 geräumt. Da es keine Ausweichmöglichkeit für die Bewohner gab, sahen sich diese gezwungen, in einem anderen Camp Zuflucht zu suchen. Ihren Angaben zufolge wurden ihre Wohnwagen beschlagnahmt.

Das Gericht urteilte nun, dass mit der Evakuierung des Lagers und den darauffolgenden Lebensbedingungen der Bewohner zwar keine „unmenschliche und erniedrigende Behandlung“ festzustellen sei. Wegen der Kürze der Zeit zwischen der behördlichen Anordnung und deren Umsetzung, seien die Konsequenzen für die Bewohner aber „in keiner Weise in Betracht gezogen worden“.

Frankreich habe damit gegen die europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Auch hätte bezüglich der Verhältnismäßigkeit beim Vorgehen der Behörden bedacht werden müssen, dass die Betroffenen einer sozial benachteiligten Gruppe mi

(mkoe/AFP)
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