Mann klagt gegen seine Strafe wegen Inzests

München (dapd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird nach Angaben des Nachrichtenmagzins "Focus" in Kürze über die Beschwerde eines wegen Inzests verurteilten Mannes aus Sachsen entscheiden.

Der Mann fordert dem Bericht zufolge neben seiner juristischen Rehabilitierung 36 500 Euro Haftentschädigung. Aus der Beziehung des 34-Jährigen mit seiner jüngeren Schwester gingen vier Kinder hervor. Nach mehreren Verurteilungen, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, hat der Mann seinen Fall den Richtern in Straßburg vorgelegt. Seine Verurteilungen zu drei Jahren Haft könnte einen Verstoß gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention darstellen.

(RP)
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