Vor dem Landshuter Amtsgericht Zollvergehen - Wird Michael Ballack jetzt verknackt?
Landshut (rpo). Als Nationalspieler und "Weltmeister der Herzen" ist Michael Ballack der Liebling der Nation. Aber Beliebtheit schützt vor Strafe nicht. Am 31. August muss sich der Fußball-Star vor dem Landshuter Amtsgericht verantworten. Die Anklage lautet: Zollvergehen.
Ein Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch entsprechende Zeitungsberichte. Demnach hatte Ballack im Januar - damals noch als Spieler des FC Bayern - seiner Lebensgefährtin als Mitbringsel von einem Trainingslageraufenthalt in Dubai eine knapp 2000 Euro teure Handtasche gekauft. Bei der Rückkehr auf dem Münchner Flughafen hatte er das Geschenk allerdings nicht vorschriftsmäßig beim Zoll deklariert - was ihn etwa 300 Euro gekostet hätte - und war bei einer Kontrolle erwischt worden.
Die für den Münchner Flughafen zuständige Staatsanwaltschaft Landshut leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein. Ballack wurde laut Medienberichten eine Verfahrenseinstellung gegen eine Geldauflage von 50 000 Euro angeboten, die der Fußballstar jedoch ablehnte. Der zuständige Strafrichter erließ daraufhin einen Strafbefehl über zwölf Tagessätze zu je 5000 Euro, insgesamt eine Summe von 60 000 Euro. Ballack legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein.
Ob der Nationalspieler bei seinem Termin vor dem Amtsgericht erscheinen wird, ist unklar. Laut Gerichtssprecher kann sich Ballack durch seinen Anwalt vertreten lassen.