Vaterschaftsklage verjährt Verfahren gegen McCartney eingestellt

Berlin (RPO). Frohe Kunde für Paul McCartney: Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen den Ex-Beatle wegen angeblichen Betrugs in einem Vaterschaftsprozess vor über 20 Jahren eingestellt. Eine Berlinerin hatte den Musiker zuvor verklagt.

Eine Überprüfung und Auswertung der Akten von 1984 habe ergeben, dass die behauptete Straftat - "selbst wenn es sie gegeben hätte" - inzwischen verjährt wäre, erklärte Justizsprecher Michael Grunwald am Donnerstag.

Der in einen unerquicklichen Scheidungskrieg mit Heather Mills verstrickte Popstar war im März von einer Berliner Altenpflegerin angezeigt worden.

Die 46-Jährige will McCartneys Tochter sein, war aber schon 1984 mit ihrer Vaterschaftsklage gescheitert. In der Anzeige hatte sie ihn nun beschuldigt, damals geschummelt und einen Doppelgänger zum Bluttest geschickt zu haben.

(ap)
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