Gericht verbietet Buch-Passagen Thomas Anders verliert gegen Ex-Frau Nora

Koblenz (RPO). In einem Rechtsstreit um diverse Passagen aus seiner Autobiografie hat Musiker Thomas Anders vor Gericht eine Niederlage gegen Ex-Frau Nora Balling erlitten. In einem Eilverfahren erließ das Koblenzer Landgericht am Freitag auf ihren Antrag hin eine einstweilige Verfügung, die ihm die öffentliche Verbreitung von bestimmten unvorteilhaften Einschätzungen in Buchform, aber auch in Interviews oder Talkshows verbietet.

 Nora Balling mit ihren Anwälten vor Gericht.

Nora Balling mit ihren Anwälten vor Gericht.

Foto: dapd, dapd

Für den Fall von Zuwiderhandlungen habe das Gericht dem früheren Mitglied des Pop-Duos "Modern Talking" ein Ordnungsgeld von bis 100.000 Euro je Verstoß angedroht, sagte eine Gerichtssprecherin. Anders habe die Möglichkeit, die Entscheidung anzufechten.

Welche Aussagen Nora verbieten ließ, konnte die Sprecherin zunächst nicht sagen. Es habe sich aber um eine Vielzahl unterschiedlicher Anträgen gehandelt. Nach einer Mitteilung des Gerichts berief sich Nora Balling bei der Begründung ihrer Anträge auf eine Verschwiegenheitsklausel, die das ehemalige Ehepaar anlässlich seiner Scheidung vor einigen Jahren vertraglich fixierte. Anders und Balling waren von 1984 bis 1999 verheiratet und galten als eines der Traumpaare im deutschen Showbusiness. Anders wohnt in Koblenz und befindet sich derzeit auf einer Tournee, bei der er sein im September in den Handel gekommenes Buch vorstellt.

(AFP/felt)
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