Gegen Regenbogenblätter Sohn von Peter Alexander scheitert mit Klage

Karlsruhe · Der Sohn des 2011 gestorbenen Musikers Peter Alexander kann nicht für seinen toten Vater gegen Regenbogenblätter klagen. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die das Gericht in Karlsruhe am Mittwoch veröffentlichte.

Einen Tag vor seinem Tod hatte der österreichische Sänger (1926-2011)
per Fax eine Klage gegen unerwünschte Presseberichte auf den Weg gebracht. Zwischen 2009 und 2010 hatten verschiedene Publikationen unter anderem von der Trauer Peter Alexanders über den Tod seiner Tochter berichtet. Der Schauspieler sah sich dadurch in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und reichte Klage auf Entschädigung in Höhe von mindestens 30 000 Euro ein. Einen Tag danach starb er. Der Sohn führte den Prozess weiter, verlor aber in den Vorinstanzen. Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht könnten nicht vererbt werden, entschied nun auch der BGH. Entsprechende Prozesse könnten daher nur die Betroffenen selbst führen.

(dpa)
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