Keine Bewährung Semmelrogge bleibt vorerst im Gefängnis

Hamburg (rpo). Schauspieler Martin Semmelrogge kann sich keine Hoffnung auf eine vorzeitige Haftentlassung machen. Die Umwandlung seiner Reststrafe in eine Bewährungsstrafe hat das Amtsgericht Tiergarten abgelehnt. Eine Richterin bezeichnete den 47-Jährigen als "klassischen Bewährungsversager".

 Martin Semmelrogge kommt vorerst nicht auf freien Fuß.

Martin Semmelrogge kommt vorerst nicht auf freien Fuß.

Foto: ddp

Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Semmelrogge hatte Ende Februar in Düsseldorf die Haft angetreten. Das Berliner Gericht hatte ihn wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt. Damit muss Semmelrogge auch die restlichen zehn Monate seiner 17-monatigen Haftstrafe absitzen.

Für Semmelrogge war es nicht die erste Begegnung mit den Richtern. Schon zuvor stand er wegen Drogen, Alkohol, Raserei und Unfallflucht vor dem Kadi. In einem Prozess vor zwei Jahren befand dem Bericht zufolge eine Richterin: "Auf Sie wurde sehr viel Rücksicht genommen, jeder hatte immer Mitleid mit Ihnen. Aber Sie sind der klassische Bewährungsversager."

(afp)
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