Klage wegen Werbung Sarah Wiener scheitert vor Gericht

Karlsruhe (RPO). Ein Supermarkt hatte ein Foto von Sarah Wiener für eine Werbekampagne verwendet. Das passte der TV-Köchin nicht. Eine Klage hat das Bundesverfassungsgericht aber am Dienstag abgelehnt.

 Sarah Wiener und Peter Lohmeyer heiraten am Wochenende in der Toskana.

Sarah Wiener und Peter Lohmeyer heiraten am Wochenende in der Toskana.

Foto: AP, AP

Der Supermarkt hatte ohne Wieners Erlaubnis ein Foto von ihr für die Werbung von Dosensuppen auf 100.000 Werbezettel gedruckt. Die Köchin, die nach eigenen Worten Fertiggerichte ablehnt, hatte deshalb 100.000 Euro Schadenersatz gefordert, von Gerichten aber nur 5000 Euro bekommen. Ihre dagegen gerichtete Klage scheiterte in Karlsruhe.

In dem Streit um entgangene Lizenzgebühren hatten das Land- und das Oberlandesgericht in Koblenz den Schadenersatz für Wiener nur geschätzt. Sie hatten dazu den "Sympathie- und Imagewert" der TV-Köchin sowie den Aufmerksamkeitswert und Verbreitungsgrad der Werbung zugrunde gelegt und waren auf den Betrag von 5000 Euro plus Zinsen gekommen.

Die Verfassungshüter bezeichneten dieses Vorgehen nun als "nicht willkürlich". Dass die Gerichte kein Gutachten eingeholt, sondern die Schadenhöhe selbst schätzten, sei "vertretbar" und die Verfassungsbeschwerde Wieners deshalb erfolglos.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort