Anwälte beklagen Haftbedingungen R. Kelly von Einzelhaft in Trakt mit anderen Häftlingen verlegt

Chicago · R&B-Sänger R. Kelly sitzt derzeit in Haft wegen mutmaßlicher sexueller Übergriffe auf Minderjährige. Nun ein kleiner Fortschritt: Der ehemalige Weltstar wurde aus Einzelhaft in einen Trakt mit anderen Gefangenen verlegt.

R. Kelly.

R. Kelly.

Foto: AP/Amr Alfiky

Dies geht aus Gerichtsakten hervor, die Bundesstaatsanwälte in Chicago am Dienstag einreichten. Dabei soll Kelly sich zunächst Sorgen vor möglichen Attacken anderer Häftlinge gemacht haben, da ihm sexuelle Übergriffe auf Minderjährige vorgeworfen werden und er einen Promi-Status hat.

Seine Anwälte hatten zuletzt beklagt, dass ihr Mandant ohne eigenes Zutun seit dessen Festnahme im Juli in dem Gefängnis im Zentrum von Chicago in Einzelhaft gehalten werde. Überdies seien ihm Privilegien anderer Insassen wie der Zugang zu einem Fernseher, Süßigkeiten sowie Sport im Freien und tägliches Duschen verwehrt worden. R. Kellys Haftbedingungen kämen einer „grausamen und ungewöhnlichen Bestrafung“ gleich, erklärten die Anwälte.

In den Gerichtsdokumenten traten Staatsanwälte dem Vorwurf entgegen, der gefallene R&B-Star sei gegen seinen Willen und ohne triftigen Grund in den sogenannten Sonderunterbringungstrakt (SHU) gesteckt worden. Kelly selbst habe nach seiner Festnahme darum gebeten, von anderen Insassen ferngehalten zu werden. Doch nach anfänglichen Bedenken gegen eine Verlegung habe der Sänger seine Meinung geändert, sagte sein Anwalt Steve Greenberg.

Kelly werden in Illinois, Minnesota und New York Sexualverbrechen in 40 Fällen zur Last gelegt. Die Vorwürfe reichen von Kinderpornografie bis zu Missbrauch von Mädchen. In fast allen Fällen hat Kelly auf nicht schuldig plädiert.

(mja/dpa)
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